Symbolbild Versicherungskennzeichen | Foto: GDV.de

Das vergangene Versicherungsjahr für motorisierte Fahrzeuge mit geringer Leistung, die ein sogenanntes Versicherungskennzeichen tragen müssen, endet am 29. Februar 2024 um 24:00 Uhr. Diese Regelung betrifft eine Vielzahl von Fahrzeugen, darunter Mopeds, Roller, Kleinkrafträder, Mofas und Mopeds aus DDR-Produktionen, Quads, Segways, Trikes, Pedelecs, Fahrräder mit Hilfsmotor, Elektro-Roller, motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.

Gültigkeit der Haftpflichtversicherung und neue Kennzeichnungsregelungen

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen alle diese Fahrzeuge für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Das Versicherungsjahr beginnt jedes Jahr am 01. März um 00:00 Uhr und dauert genau ein Jahr. Zum besseren Unterscheidung erhalten die Versicherungskennzeichen jährlich eine neue Farbkennung, die zwischen Schwarz, Blau und Grün wechselt. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres am 01. März 2024 benötigen alle betroffenen Fahrzeuge eine neue Haftpflichtversicherung mit dem ab diesem Tag gültigen blauen Versicherungskennzeichen. Das Vorjahreskennzeichen verliert seine Gültigkeit am 29. Februar 2024 um 24:00 Uhr. Es ist gesetzlich verboten, ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz im Betrieb zu nehmen. Dies stellt eine Straftat dar, die mit einer Geldstrafe, einem Fahrverbot oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Zusätzlich können langfristige Konsequenzen wie der Verlust des Führerscheins oder Schwierigkeiten bei beruflichen Perspektiven auftreten.

Neue Optionen für Kennzeichen

Die Polizei warnt daher rechtzeitig vor dem bevorstehenden Stichtag und seinen Folgen. Es wird dringend empfohlen, rechtzeitig eine neue Haftpflichtversicherung abzuschließen und ein gültiges Versicherungskennzeichen zu erhalten. Diese können bei verschiedenen Kraftfahrtversicherern oder Versicherungsvermittlern abgeschlossen werden, teilweise auch online. Ein neues Pilotprojekt, gestartet vom Bundesverkehrsministerium und einigen Kfz-Versicherern, ermöglicht ab dem 1. März 2021 die Nutzung von Klebefolienkennzeichen anstelle herkömmlicher Blechkennzeichen für Mofa- und Mopedfahrer. Diese Folienkennzeichen sind fälschungssicher und könnten langfristig die bisherigen Schilder ersetzen.

Die Polizei gibt eine deutliche Warnung heraus: Führen Sie ein Kraftfahrzeug ohne gültigen Versicherungsschutz, begehen Sie eine Straftat. Im Falle eines Verkehrsunfalls können die finanziellen Folgen erheblich sein.