Symbolbild BYC News7 scaled
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Ausgefallene Flüge treiben so manchem Fluggast die Zornesröte ins Gesicht. Auf jeden Fall ist der Ärger groß. Doch für mögliche Kompensationsleistungen hat der EU-Gesetzgeber vorgesorgt. So sind die Rechte für Fluggäste, die einen Flugausfall zu beklagen haben, im EU-Gesetz 261/2004 großzügig geregelt. Manche dieser Rechte gehen über die Leistung einer finanziellen Entschädigung weit hinaus und betreffen zum Beispiel Verpflichtungen für Fluggesellschaften, sich im Bedarfsfall um Kost und Logis zu kümmern.

Viele Fahrgäste können sich allerdings kaum davon eine Vorstellung machen, was sie genau tun müssen, um zu ihrem Recht zukommen und die Entschädigungsleistungen zu erhalten. Viele stellen sich darunter ein langwieriges und undurchsichtiges Prozedere vor, das mit Barrieren und Fallstricken nur so bestückt ist und dessen glücklicher Ausgang ungewiss ist. Das muss in der heutigen Zeit nicht mehr sein, und so besprechen wir nicht nur die Rechte für Passagiere, die von Flugausfällen betroffen sind, sondern auch das richtige Vorgehen, um zeitnah und sicher an die Kompensationsleistungen zu gelangen.

Die Rechte für Fluggäste im Detail

Die genaue Höhe der Entschädigungszahlung hängt zunächst von den konkreten Umständen des Flugausfalls ab:

Die Höhe der Entschädigungssumme

Eine Entschädigung von der Fluggesellschaft steht Fluggästen zu, wenn diese nicht rechtzeitig über den Flugausfall informiert worden sind. Liegt der Zeitraum der Benachrichtigung weniger als zwei Wochen zurück, muss sich die Fluggesellschaft um einen Ersatzflug kümmern. Der Umstand, ob es der Airline gelingt, einen angemessenen Ersatzflug anzubieten, hat auch Auswirkungen auf die Höhe der Entschädigungszahlung, da diese sich in diesem Fall halbiert.

Gelingt ihr dies nicht, muss die Fluggesellschaft 250 Euro bei ausgefallenen Flügen mit einer Fluglänge bis 1.500 km zahlen. Bei einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 km erhöht sich die Zahlung an den Kunden auf 400 Euro und ab 3.500 km auf 600 Euro. Für Verpflegung muss die Airline ebenfalls aufkommen und darüber hinaus für die Telefonate und den E-Mail-Verkehr der Kunden, damit diese die Möglichkeit haben, ihr Umfeld über die Verzögerung zu informieren. Bei einer Verspätung ab drei Stunden wird dieselbe Entschädigungssumme fällig, wobei die Verspätung am Ankunftsort gemessen wird.

Zu beachten ist abschließend, dass bei außergewöhnlichen Umständen, die nicht in der Verantwortung der Fluglinien liegen, diese nicht zu Ausgleichsleistungen verpflichtet sind. So gelten Naturkatastrophen, Flugasche, Terror, Streiks und politische Instabilität im Zielland als höhere Gewalt.

Was ist, wenn Fluggäste unterwegs stranden?

Bei längeren Routen kann es vorkommen, dass Fluggäste zwischenlanden müssen. Stranden Passagiere, muss die Fluggesellschaft sich nicht nur um die Verpflegung der Reisenden kümmern, sondern auch um die Unterkunft. Beides muss sie ihren Gästen bezahlen, wobei hier das Prinzip der Schadensminderungspflicht herrscht. So wäre es nicht ratsam, in der Zeit in einem Luxushotel einzuchecken und sich in einem Gourmet-Restaurant zu verpflegen, da keine Fluggesellschaft dafür bezahlen würde.

Das richtige Verhalten vor Ort

An Flughäfen gibt es Servicecenter, an die Passagiere sich wenden sollten. Es wird empfohlen, sich den Grund für den Ausfall schriftlich bestätigen zu lassen und nach einer zeitnahen Umbuchung zu fragen. Ist der Flug Teil des Pakets eines Reiseunternehmens, ist der Reiseleiter zu kontaktieren, der wiederum für Ersatz zu sorgen hat.

Wichtig ist es, zu wissen, dass der Beförderungsvertrag mit der Airline bestehen bleibt, sodass Passagiere, die den Flug nicht mehr wahrnehmen möchten, ihren Rücktritt vom Flug erklären sollten. Gelingt es nicht, rechtzeitig einen Kontakt zur Fluggesellschaft aufzunehmen, darf der Flug selbstständig gebucht und der Airline in Rechnung gestellt werden.

Wie setzen Passagiere ihr Recht durch?

Traditionell können Anwälte und Inkasso-Unternehmen für die Eintreibung von Geldern genutzt werden, um die eigenen Chancen auf Erstattung zu erhöhen. Doch das Prozedere ist bei Anwälten langwierig und die Provision bei Inkasso-Unternehmen hoch. Günstiger und vor allem schneller kommen Fluggäste weg, die auf einen Dienstleister für Express-Entschädigung wie Compensation2Go setzen. Dieser nimmt die lästigen Formalien in seine Hand und die Reisenden erhalten schnell ihr Geld zurück.