Immer häufiger begegnen uns im Straßenverkehr Fahrzeuge, die an den Seiten sowie am Heck einen sehr auffälligen gelb/schwarzen Aufkleber mit rotem Rand und dem Text „Attention Angles Morts“ haben. Doch was hat es mit diesen Aufklebern auf sich?

Der Begriff „Attention Angles Morts“ ist Französisch und bedeutet nichts anderes als „Achtung Toter Winkel“. Hier soll für Radfahrer, Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer das Bewusstsein geschärft werden, dass gerade LKW, Busse oder auch Wohnmobile größere Bereiche haben, die trotz diverser Spiegel von dessen Fahrern nicht eingesehen werden können.

Seit 2021 Pflicht in Frankreich

Vorgeschrieben ist die Kennzeichnung mit drei Aufklebern seit 2021 für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die auf französischen Straßen unterwegs sind. Geregelt ist die Kennzeichnung in der Straßenverkehrsordnung unseres Nachbarlandes im Artikel R.313-32-1.

Pflicht sind die Aufkleber nicht nur bei französischen Fahrzeugen, sondern für alle Fahrzeuge, die sich auf den Straßen Frankreichs bewegen. Auch ausländische Fahrzeuge, die Frankreich lediglich als Transit lang durchfahren, müssen diese Aufkleber angebracht haben, egal ob sie die Autobahn verlassen oder nicht.

Nicht kennzeichnungspflichtig sind Gespanne, solange nicht mindestens eines der Fahrzeuge (Zugfahrzeug oder Anhänger) mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat. Selbst dann nicht, wenn das Gespann zusammen mehr als 3,5 Tonnen auf die Waage bringt. Ebenfalls ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Winterdienstfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge der Straßenverwaltungen.

Vorgesehen zur Kennzeichnung sind zwei Motive. Eines für Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Busse und Wohnmobile und ein zweites für Fahrzeuge des Güterverkehrs.

Bis 750 Euro Bußgeld

Ohne die entsprechenden Aufkleber auf Frankreichs Straßen unterwegs zu sein, kann seit dem 01.01.2022 ziemlich teuer werden. Das Bußgeld befindet sich in der französischen Verstoßklasse 4. So liegen die Strafen bei Missachtung der Verordnung  offiziell zwischen 90 Euro und maximal 750 Euro. Da das Bußgeld auf jeden Fall über 70 Euro liegt, kann ein in Frankreich verhängtes Bußgeld auch innerhalb von Deutschland und anderen EU-Ländern vollstreckt werden.

Für deutsche Straßen ist die Umsetzung einer solchen Kennzeichnungspflicht nach derzeitigem Stand eher unwahrscheinlich. So fordert der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) gemeinsam mit der Fahrradclub ADFC den sicheren Umbau von Kreuzungen sowie getrennten Grünphasen an Ampeln. Auch sollten möglichst alle LKW mit einem Abbiegeassistenzsystem ausgerüstet werden.

Ob die Aufkleber tatsächlich positive Auswirkung auf die Unfallzahlen haben, kann noch nicht bewertet werden. Aufgrund der Tatsache das die Aufkleber noch ziemlich neu sind, gibt es hierzu noch keine statistischen Auswertungen.