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Am Mittwochnachmittag, (25.09.2019) kam es in der Wormser Gaustraße zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem eine 64-Järige E-Bike-Fahrerin schwer verletzt wurde.

Gegen 17:30 Uhr befährt die 64-Jährige mit ihrem E-Bike die Gaustraße aus Richtung Bebelstraße kommend. Dort wird sie von einem PKW überholt, der zu wenig Seitenabstand hält und die Frau leicht touchiert. Die 64-Jährige kommt zu Sturz und wird dabei schwer verletzt. Auf den PKW-Fahrer kommt nun ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu.

Laut Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V. müssen „Kraftfahrer, die einen Radfahrer überholen, mindestens einen Abstand von 1,5 m bis 2 m einhalten – im Zweifel mehr. Ist kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation einzuhalten, muss das Überholen unterbleiben und es ist hinter dem Radfahrer zu bleiben.“

Die Polizei Worms möchte an dieser Stelle auf § 5 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung hinweisen: „Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.“