SiSt KIWO K3 900x474 1 e1611259636341
SiSt KIWO K3 900x474 1 e1611259636341

Nachrichten Worms | An diesem Montag (18.01.2021) konnten die Kriminalpolizei Worms im Rahmen einer Personenkontrolle und einer Wohnungsdurchsuchung Drogen und Waffen in Osthofen sicherstellen.


Die Tatverdächtigen sind polizeibekannt

Die Polizei hatte zuvor von einem Zeugen den Hinweis erhalten, dass zwei Personen regelmäßig Betäubungsmittel per Post zugeschickt bekommen und damit handeln. Daraufhin hat die Polizei in Osthofen die beiden Tatverdächtigen im Rahmen einer Personenkontrolle überprüft. Dabei handelte es sich um eine 30 Jahre alte Frau und einen 32 Jahre alten Mann aus Osthofen, die der Polizei bereits bekannt sind. Im Rahmen der Kontrolle fanden die Polizisten bei der Frau ein Päckchen, in dem sich in 55 Einzelverpackungen insgesamt rund 150 Gramm einer Substanz befanden. Augenscheinlich handelte es sich dabei um Substanzen, die dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) unterliegen.

Infolge dessen wurden weitere an die beiden Tatverdächtigen adressierte Päckchen beschlagnahmt. Der bei Gericht gestellte Antrag der Postbeschlagnahme steht noch aus, sodass die weiteren Päckchen noch nicht geöffnet wurden.

Im Anschluss an die Personenkontrolle durchsuchte die Polizei die Wohnung der beiden Tatverdächtigen. Dort wurden weitere Betäubungsmittel wie Amphetamine und Psychoaktive Stoffe gefunden. Zudem stellte die Polizei zwei Schreckschusswaffen sicher. Beide Beschuldigten befinden sich zur Zeit wieder auf freiem Fuß, die Ermittlungen der Polizei dauern weiter an.



Erklärung: Neue psychoaktive Stoffe

Als „Neue psychoaktive Stoffe“ werden Badesalze, Pulver, Lufterfrischer, Tabletten oder Kapseln mit synthetischen Wirkstoffen sowie Kräutermischungen, denen synthetische Wirkstoffe beigesetzt sind, bezeichnet. Diese Stoffe, die zunächst einen vermeintlich harmlosen Eindruck vermitteln, sind jedoch illegal. Die Stoffe werden auch als „Legal Highs“ bezeichnet, da man diese vor Inkrafttreten des NpS-Gesetzes Ende 2016 überwiegend legal kaufen konnte. Die Inhaltsstoffe auf den Verpackungen sind meist gar nicht angegeben. Falls doch, sind sie oft nicht korrekt. Unter anderem sind darin auch Betäubungsmittel enthalten.

Das gesundheitliche Risiko, das beim Konsum der Neuen psychoaktiven Stoffe auftritt, ist nicht kalkulierbar. Es kann beispielsweise zu Übelkeit und Erbrechen kommen. Die Folgen können aber auch wesentlich schlimmer sein, bis hin zu Wahnvorstellungen, Kreislaufzusammenbrüchen, Atemausfällen oder sogar dem Tod. Auch die Tatsache, dass die Zusammensetzung der Produkte im Laufe der Zeit immer wieder verändert wird, macht die Substanzen so gefährlich. Beim wiederholten Konsum des gleichen Produkts kann trotzdem nicht mit der selben Wirkung gerechnet werden. Durch die Veränderung der Zusammensetzung konnten die Hersteller die Verbote zunächst umgehen. Deshalb wurden Ende 2016 ganze Wirkstoffgruppen unter Strafe gestellt. Personen, die mit den Neuen psychoaktiven Stoffen handeln oder diese an andere Personen weitergeben, müssen mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.