Gleich dreimal kam es am vergangenen Wochenende, im Zuständigkeitsbereich der Polizei Alzey, zu Unfällen mit jungen PKW-Fahrern, bei denen Alkohol ein Thema war.

Am Samstag, 07.09.2019, ereignete sich gegen 01.15 Uhr ein Verkehrsunfall bei Saulheim. Ein 19-Jähriger aus Udenheim befuhr in seinem PKW die L401 aus Richtung Wörrstadt kommend in Richtung Nieder-Olm und wollte nach links in die Mainzer Straße abbiegen. Am PKW war anstelle des Lichtes lediglich die Warnblinkanlage eingeschaltet.

Der Udenheimer überfuhr zunächst eine Verkehrsinsel, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und rammte einen dort geparkten PKW. Es entstand Sachschaden von ca. 7000EUR. Beim Eintreffen der Polizei versuchte sich der 19-Jährige fußläufig der Unfallaufnahme zu entziehen. Er konnte wieder eingefangen werden, wobei eine Alkoholfahne festgestellt werden konnte. Im Anschluss an die Verkehrsunfallaufnahme musste der Unfallverursacher zur Blutprobe und sein Führerschein wurde sichergestellt.

Gundheim | 22-Jährige mit 1 Promille

Am Samstag, 07.09.2019, ereignete sich ein weiterer Verkehrsunfall gegen 21.40 Uhr auf der L442. Eine 22-Jährige aus Westhofen kam bei Gundheim nach rechts von der Straße ab und durchschlug 6 Weinrebenzeilen, bevor sie mit ihrem PKW zum Stehen kam. Bei der Unfallaufnahme meinte die Fahrerin, dass sie bei der Fahrt von ihrem Handy abgelenkt worden sei und so von der Straße abkam. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. einem Promille. An die Unfallaufnahme schlossen sich eine Blutprobe und die Sicherstellung des Führerscheines an. Bei dem Verkehrsunfall entstand ein Gesamtschaden von ca. 5000EUR.

Erbes-Büdesheim | 22-Jähriger mit 2 Promille

Am Sonntag, 08.09.2019, 02.50 Uhr wurde bei Erbes-Büdesheim ein von der Fahrbahn abgekommener PKW gemeldet. Vor Ort stellte sich heraus, dass ein 22-Jähriger aus Erbes-Büdesheim die L409 von Erbes-Büdesheim in Richtung Alzey befahren hatte, als er von der Fahrbahn abkam. An dem PKW entstand kein Sachschaden. Der junge Fahrer stellte fest, dass er sein Auto lediglich auf dem Feld „geparkt“ habe. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. zwei Promille. Für den Fahrer folgten Blutprobe und die Sicherstellung des Führerscheines.