Alkoholtest Polizei Symbolbild 2
Alkoholtest Polizei Symbolbild 2

Am Sonntagabend führte die Autobahnpolizei Gau-Bickelheim wieder eine der regelmäßig stattfindenden Abfahrtskontrollen bei LKW-Fahrern durch. Die Beamten bestreiften die Park- und Rastplätze entlang der BAB 61 und kontrollierten LKW-Fahrer vor Fahrtantritt auf Alkohol oder Drogeneinfluss. Und wieder einmal waren die Beamten – leider – sehr erfolgreich: Von fünfzehn kontrollierten Fahrern standen sechs unter Alkoholeinfluss, einer davon unter 0,5, einer unter 1,1 und vier über 1,1 Promille Atemalkohol.

Der „Spitzenreiter“ wurde bei der Tank- und Rastanlage Wonnegau West kontrolliert, er erreichte einen Wert von 3,26 Promille! Der Fahrer wollte am nächsten Tag mit seinem Gefahrguttransporter, der entzündliche Gase geladen hatte, weiterfahren! Allen fünf Fahrern über 0,5 Promille wurde die Weiterfahrt untersagt. Schlüssel und Fahrzeugpapiere wurden vorsorglich sichergestellt. Zusätzlich erfolgte im Falle des Gefahrgut-Fahrers eine Information der zuständigen Führerscheinstelle sowie des Bundesamts für Güterverkehr wegen des hohen Promillewertes. Diese prüfen nun Maßnahmen in eigener Zuständigkeit, der Fahrer muss mit der Überprüfung seiner Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen rechnen.

Die Alkoholkontrollen bei LKW im fließenden Verkehr verliefen glücklicherweise negativ. Dafür stellten die Beamten bei einer Verkehrskontrolle eines PKW an diesem Abend insgesamt drei Gramm Marihuana und ein Gramm Haschisch sicher. Die vier französischen Insassen hatten das Rauschgift in den Niederlanden erworben. Gegen die Besitzer wird nun wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Da der Fahrer nicht unter Drogeneinfluss stand, durfte er mit seinen Beifahrern die Fahrt fortsetzen. Anders bei einem Schweizer PKW-Fahrer, dieser zeigte bei der Verkehrskontrolle deutliche Anzeichen von Drogeneinfluss. Ein freiwilliger Drogentest ergab, dass der Mann zuvor Haschisch oder Marihuana konsumiert haben dürfte. Betäubungsmittel konnten keine bei ihm aufgefunden werden. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, ein Arzt entnahm auf der Dienststelle eine Blutprobe. Den 23-jährigen Fahrer erwartet nun ein Bußgeldverfahren.