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Das Wormser Bändchen ist ab der Öffnung des Weihnachtsmarktes am heutigen Freitag, 10. Dezember, 11 Uhr, an allen Ständen der Nibelungen Weihnacht erhältlich. Da auf dem Weihnachtsmarkt die 2G-Regelung gilt, erleichtern die Bändchen für Schausteller und Besucher die Nachweisbarkeit.

Bändchen auch für den Wormser Einzelhandel

Das Wormser Bändchen wird von der Stadtverwaltung Worms auch dem Wormser Einzelhandel als Option angeboten, denn dort gilt laut Landesverordnung auch 2G.

Hierfür werden die Einzelhändler auf die Wormser Bändchen aufmerksam gemacht. Jedes Geschäft, welches die Aktion unterstützen will, erhält ein Plakat. Dieses Plakat im Schaufenster soll die Bürgerschaft dann darauf aufmerksam machen, dass der jeweilige Laden auch die Wormser Bändchen als 2G-Nachweis akzeptiert. Eine genaue Übersicht der Geschäfte, die mitmachen wollen, gibt es aktuell aber noch nicht.

Auch ohne Bändchen durch die Innenstadt

Die Bürgerinnen und Bürger erhalten also ab heute vornehmlich an den Weihnachtsmarktständen die Bändchen. Dieses erhält jeder, der eine Impfung oder Genesung nachweisen kann. Diese Option für Bürgerinnen und Bürger ist ausdrücklich keine Verpflichtung. Jeder kann auch ohne Bändchen die Innenstadt passieren. Nach der Landesverordnung zur Corona-Bekämpfung fällt der Weihnachtsmarkt wie auch der Einzelhandel unter die 2G-Regelung.