Großeinsatz der Polizei in Gau-Algesheim: Täter nach Schusswaffengebrauch festgenommen | Foto: BYC-News

Am Sonntagmittag, dem 26. Mai 2024, kam es in Gau-Algesheim zu einem Großeinsatz von Polizei und Rettungsdienst. Die Polizei suchte intensiv nach einem Täter, der bei einem schweren Körperverletzungsdelikt mit einer Schusswaffe beteiligt war – und das mit Erfolg. BYC-News war vor Ort.

Körperverletzung mit Schusswaffe

Kurz vor 13:00 Uhr wurden die Einsatzkräfte in die Kaiser-Karl-Straße in Gau-Algesheim alarmiert. Nach ersten Informationen wurde ein 21-jähriger aus Gau-Algesheim nach einem Streit durch eine Schusswaffe verletzt, der Täter befand sich auf der Flucht. Sofort machten sich zahlreiche Polizeikräfte auf den Weg zur gemeldeten Adresse. Vor Ort rüsteten sich die Einsatzkräfte mit sogenannten LEBEL-Ausrüstungen aus, sicherten die Umgebung und warteten auf weitere Spezialeinsatzkräfte aus Mainz. Leser dieser Online-Zeitung berichteten, dass die Anwohner im Umkreis des Tatortes gebeten wurden, in ihren Häusern zu bleiben. Ob tatsächlich eine Gefahr für die Anwohner bestand, ist derzeit nicht bekannt.

Abschnittsleitung Gesundheit im Einsatz

Währenddessen versammelten sich die Rettungsdienste mit mehreren Rettungswagen und einem Notarzteinsatzfahrzeug an der Radsporthalle in der Appenheimer Straße. Auch die Abschnittsleitung Gesundheit des Landkreises wurde alarmiert. Nach Informationen von BYC-News wurde eine Person leicht verletzt und nach der Erstversorgung durch den Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus transportiert.

Täterfestnahme nach intensiver Fahndung

Gegen 14:30 Uhr wurde der 22-jährige Täter von der Kriminalpolizei in der Nähe der gemeldeten Adresse, an einem Spielplatz in der Straße An der Layenmühle, festgenommen. Nach ersten Ermittlungen kam es zuvor zu einem Streit zwischen den flüchtig bekannten Männern. Während der Auseinandersetzung richtete der 22-Jährige die Waffe auf den 21-jährigen Geschädigten und schoss ihm ins Gesicht. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Mainz wird gegen den 22-jährigen Beschuldigten wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Er wurde nach den polizeilichen Erstmaßnahmen entlassen.

Täter verletzte Person mit Reizgas

Im Laufe des Einsatzes stellte sich heraus, dass es sich bei der Tatwaffe nicht um eine scharfe Waffe, sondern um eine PTB-Waffe handelte. PTB-Waffen sind Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen. Diese Waffen, meist Pistolen oder Revolver, verschießen Reiz- oder andere Wirkstoffe, Platzpatronen oder pyrotechnische Ladungen, ohne dass dabei Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Für den Besitz und das Führen solcher Waffen wird ein kleiner Waffenschein benötigt. Dieser berechtigt ausschließlich zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (PTB-Waffen) außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums, sofern sie das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen.