Im Juni wurden mehrere Betroffene von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz darüber informiert, dass sie verdächtige Anrufe von Personen erhalten haben, die sich als Angestellte von Gewinnspielfirmen ausgeben. Diese Anrufer behaupteten, dass die Angerufenen einen Gewinnspielvertrag abgeschlossen und vergessen hätten, diesen zu kündigen. Im weiteren Verlauf des Gesprächs wurde den Betroffenen angeboten, für eine einmalige Gebühr von 79 Euro eine Sonderkündigung vorzunehmen – andernfalls würde das Abonnement weiterlaufen. Sowohl die Verbraucherzentrale als auch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) raten dringend davon ab, auf dieses Angebot einzugehen.

Eine Verbraucherin berichtet:

Eine betroffene Verbraucherin schilderte ihren Fall der Verbraucherzentrale: „Guten Tag, ich habe eben einen Anruf bekommen. Ein Herr sprach mit mir wegen eines angeblichen Lotto-Abos, das ich auf Probe abgeschlossen habe und – wie in den AGB angegeben – hätte kündigen müssen. Es gäbe jetzt die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechtes für einmalig 79 Euro. Hierfür müsse ich jedoch meine IBAN mitteilen, um alles zu verifizieren. Ich habe ihm gesagt, dass ich nichts abgeschlossen habe. Daraufhin lachte er und wiederholte sich, dass das Abo dann jetzt weiterlaufen würde und der Betrag von meinem Konto abgebucht würde. Ich fragte nach seinem Namen und von wessen Gesellschaft er anruft. Er hörte mir nicht zu und wiederholte sich einfach.“ Die Verbraucherin ging nicht weiter auf den Anrufer ein. Immer wieder versuchen Betrüger, Verbraucher am Telefon sensible Daten zu entlocken.

Unseriöse Anrufe abwehren – Tipps von LKA und Verbraucherzentrale:

  • Gespräche vermeiden: Am besten lässt man sich erst gar nicht auf ein ungewolltes Gespräch ein. Dies schützt vor untergeschobenen Verträgen und wiederholten Anrufen. Auffällige Gespräche daher lieber vorzeitig beenden – das ist nicht unhöflich, sondern gutes Recht.
  • Keine persönlichen Daten preisgeben: Am Telefon sollten unbekannten Personen keine Auskünfte über personenbezogene Daten und Konten erteilt werden. Telefonisch werden niemals Bankdaten abgefragt oder abgeglichen.
  • Rufnummern melden: Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. Unseriöse Anrufe sollten daher gemeldet werden. Dies kann über das Online-Formular der Bundesnetzagentur erfolgen: Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur.
  • Verträge anfechten: Wurde bei einem Werbeanruf ein Vertrag untergeschoben, können Betroffene sich wehren. Weitere Informationen und Musterschreiben finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

Betroffene werden dazu aufgerufen, wachsam zu sein und sich bei zweifelhaften Anrufen sofort an die Verbraucherzentrale oder das Landeskriminalamt zu wenden. Schützen Sie Ihre Daten und gehen Sie nicht auf fragwürdige Angebote ein!