4D9532C5 DF0E 486B AA64 ABF6BF5CEF48 scaled
Symbolfoto Polizei | Foto: Dennis Weber

Nicht schlecht staunte eine Polizeistreife, der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim, als sie am frühen Samstagmorgen (22. Juni 2024) einen E-Scooter-Fahrer auf dem Seitenstreifen der A63 bei Bischheim, fahrend feststellte. Zuvor wurde der 27 jährige Mann aus dem Donnersbergkreis von mehreren Verkehrsteilnehmern gemeldet.

Navi hatte ihn über die Autobahn geführt

Recht unbeeindruckt nahm der ungewöhnliche Verkehrsteilnehmer zur Kenntnis, dass die Polizei eine Verkehrskontrolle durchführte. So nutzte er vor den Augen der Streife, in aller Ruhe, sein Handy, um eine Nachricht zu verschicken.

Auch während der Kontrolle zeigte er sich bezüglich seiner Handlungen äußerst unbeeindruckt und argumentierte, dass ihn das Navigationssystem schließlich über die Autobahn geführt hätte.

Auf den Mann kommt nun ein Bußgeld, aufgrund der widerrechtlichen Nutzung eines E-Scooters auf der Autobahn, sowie der Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt, zu.