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Nachrichten Wiesbaden | Trotz der Corona-Krise im Jahr 2020 ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Hessen im Vergleich zum Vorjahr um rund 8 Prozent gesunken. Die Zahl beantragter Verbraucherinsolvenzen ging sogar um 32 Prozent zurück. Besonders im zweiten Halbjahr 2020 nahm die Zahl der Insolvenzen ab. Im Corona-Jahr 2020 ist die Zahl beantragter Unternehmens- sowie Verbraucherinsolvenzen gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Die für 2020 befürchtete Insolvenzwelle blieb den statistischen Daten zufolge aus.


Unternehmensinsolvenzen in Hessen nach Wirtschaftsbereichen

Im Pandemiejahr 2020 wurden 1.265 Unternehmensinsolvenzen beantragt. Hiervon eröffneten die Insolvenzgerichte 829 Verfahren und wiesen 436 mangels Masse ab. Die Summe der voraussichtlichen Forderungen belief sich dabei auf über 7 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl beantragter Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2020 somit um rund 8 Prozent zurück. Im Jahr 2019 betrug die Zahl beantragter Verfahren noch 1 371.

Zwischen den einzelnen Wirtschaftsbereichen gab es deutliche Unterschiede hinsichtlich der Anzahl beantragter Insolvenzverfahren: Das verarbeitende Gewerbe, zu dem insbesondere die Herstellung unterschiedlicher Waren wie Metallerzeugnisse zählt, verzeichnete einen Anstieg der beantragten Insolvenzverfahren um mehr als 20 Prozent. Die Zahl der beantragten Verfahren stieg von 74 im Jahr 2019 auf 89 im Jahr 2020. Im Baugewerbe hingegen sank die Zahl um fast 26 Prozent von 268 auf 199 Insolvenzverfahren. Auch im Gastgewerbe, zu dem unter anderem Restaurants und Hotels gehören, nahm die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um knapp 13 Prozent von 126 auf 110 ab.

Verbraucherinsolvenzen in Hessen

Noch deutlicher als die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nahm im Jahr 2020 die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzen ab. Mit 2.511 beantragten Verfahren lag ihre Zahl knapp 32 Prozent unter dem Wert des Jahres 2019, in welchem 3.684 Verfahren beantragt wurden. Von den 2.511 beantragten Verfahren wurden rund 2.387 eröffnet, 14 mangels Masse abgewiesen und in 110 Fällen ein Schuldenbereinigungsplan angenommen.



Entwicklung der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen im Jahresverlauf

Die Entwicklung der monatlichen Insolvenzzahlen im Verlauf des Jahres 2020 zeigt deutliche Unterschiede zwischen dem ersten und dem zweiten Halbjahr auf. Während die Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr, mit Ausnahme des Monats Januar, dauerhaft über der Zahl des jeweiligen Vorjahresmonats lagen, hat sich diese Entwicklung seit Juli 2020 umgekehrt: Von Juli bis zum Jahresende waren gegenüber 2019 stets weniger Unternehmensinsolvenzen zu verzeichnen.

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen lag im Jahr 2020 dagegen nur in den Monaten Januar, Februar und Juni über dem jeweiligen Vorjahresniveau. In den übrigen Monaten war sie stets geringer als im Vorjahr, wobei sie im zweiten Halbjahr 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich einbrach und ihr niedriges Niveau bis zum Jahresende hielt. Ein Grund für den Rückgang der Zahlen könnte die Diskussion um die Verkürzung der Dauer bis zur Restschuldbefreiung sein. Die gesetzliche Grundlage hierzu wurde im Dezember 2020 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und die Restschuldbefreiung rückwirkend zum 1. Oktober 2020 von sechs auf drei Jahre verkürzt. Die Zahlen der Insolvenzstatistik weisen darauf hin, dass die Verbraucher diese Verkürzung vor der Antragsstellung abwarteten.

Hinweis: 

Seit März 2020 waren durch die Corona-Pandemie betroffene Unternehmen von der Pflicht zur Insolvenzantragsstellung befreit. Diese Befreiung lief für zahlungsunfähige Unternehmen zum 30.09.2020 aus. In einem Schuldenbereinigungsplan legt der Schuldner den Gläubigern ein Zahlungsangebot – und damit einen Vergleichsvorschlag – vor. Stimmen die Gläubiger mehrheitlich diesem Plan zu, kommt es nicht zu einem Insolvenzverfahren.

Eine Restschuldbefreiung ermöglicht einem Schuldner nach Ablauf einer Wohlverhaltensperiode von den verbleibenden Insolvenzschulden befreit zu werden. Während der Wohlverhaltensperiode werden alle pfändbaren laufenden Bezüge an eine Treuhandschaft oder Insolvenzverwaltung abgetreten.