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Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH hat Insolvenz angemeldet. Der Flughafen, der in Lautzenhausen (Rheinland-Pfalz) liegt, musste zuletzt immer wieder Rückgänge beim Passagieraufkommen hinnehmen. Schon vor der Pandemie hatte dies dem Flughafen zu schaffen gemacht.


Zu 85,5 Prozent im Besitz eines chinesischen Großkonzerns

Im Jahr 2017 hatte das Land Rheinland-Pfalz seine Anteile für rund 15 Millionen Euro verkauft. Seitdem gehört der Flughafen im Hünsrück zu einem Anteil von 82,5 Prozent dem chinesischen Großkonzern HNA. Die übrigen 17,5 Prozent besitzt noch immer das Land Hessen.

Anfang Oktober hatte der Betriebsleiter, Christoph Goetzmann noch betont, den Flughafen ohne Beihilfen und Kurzarbeit durch die Corona-Pandemie gebracht zu haben. Trotzdem erwartete die Flughafen-Geschäftsführung laut ihrem veröffentlichten Bericht für 2020 einen Fehlbetrag.

Zuwächse beim Frachtgeschäft, Einbußen bei Passagieren

Zuletzt hatte der Flughafen Hahn verbuchte Zuwächse beim Frachtgeschäft verbucht. Das lag unter anderem an den Container-Engpässen im Seegeschäft und am massiven Boom des Online-Handels.

Allerdings musste der Flughafen beim Passagiergeschäft hingegen immer wieder Rückgänge hinnehmen. Dies war auch schon vor der Corona-Pandemie der Fall. Auch der am Flughafen meistgebuchte Billigflieger Ryanair hatte zuletzt sein Angebot im Hunsrück verringert und einige Flüge stattdessen an größere Flughäfen verlagert.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach teilte dazu mit:

3 IN 67/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, Gbäude 667 B-C, 55483 Flughafen-Hahn (AG Bad Kreuznach, HRB 4188), vertr. d.: Hexin Wang, Haikou City, CHINA, (Geschäftsführer), ist am 19.10.2021 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, -c/o Brinkmann & Partner-, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Bad Kreuznach eingesehen werden.