Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird in dieser Woche über eine Klage gegen Aldi entscheiden, was potenziell weitreichende Konsequenzen für die Preiswerbung in deutschen Prospekten haben könnte. Die Klage dreht sich um die Angabe von Rabatten und wie diese gegenüber den Kunden dargestellt werden. Im Zentrum des Falles steht die Frage, ob Aldi in einem Prospekt mit irreführenden Preisnachlässen geworben hat.
Streit um Fairtrade-Bananen und vermeintliche Preisnachlässe
Aldi bewarb in einem Prospekt Fairtrade-Bananen zu einem Preis von 1,29 Euro pro Kilogramm und gab an, dies sei 23 Prozent günstiger als der vorherige Preis von 1,69 Euro. Doch im Kleingedruckten wies der Discounter darauf hin, dass der günstigste Preis der letzten 30 Tage ebenfalls bei 1,29 Euro lag. Dies wirft die Frage auf, ob es sich tatsächlich um ein Schnäppchen handelt oder ob der angegebene Rabatt die Kunden täuscht.
Klärung durch den EuGH
Seit Mai 2022 müssen Händler laut Preisangabenverordnung den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Referenz angeben. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg argumentiert, dass Rabattangaben sich auf diesen Referenzpreis beziehen sollten. Im Fall von Aldi würde dies bedeuten, dass der Rabatt bei null Prozent liegt und nicht, wie beworben, bei 23 Prozent. Der EuGH wird nun darüber entscheiden, ob diese Regelung korrekt angewendet wurde.
Mögliche Folgen für die Preiswerbung in Deutschland
Ein Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale könnte die Art und Weise, wie Rabatte in Prospekten und anderen Werbematerialien dargestellt werden, grundlegend verändern. Neben den Bananen stört sich die Verbraucherzentrale auch an der Werbung für Ananas, die als „Preis-Highlight“ beworben wurden, obwohl der Angebotspreis dem Referenzpreis entsprach. Sollten die Luxemburger Richter den Verbraucherschützern zustimmen, könnte dies weitreichende Auswirkungen auf Preiswerbung und Rabattaktionen in Deutschland haben. Verbraucher würden dann besser erkennen können, ob sie tatsächlich ein Schnäppchen machen.