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Symbolbild OFWler

In Wiesbaden stehen kostenlose Übernachtungsmöglichkeiten für wohnsitz- und obdachlose Menschen zur Verfügung, die unabhängig von Ansprüchen auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern genutzt werden können.

Angesichts der aktuellen Jahreszeit erinnert Sozialdezernentin Dr. Patricia Becher an die Übernachtungsmöglichkeiten gemäß der sogenannten Wiesbadener Winterregelung und betont:

„Jeder Mensch hat das Recht auf Wärme und Sicherheit. Wir setzen uns mit der Wiesbadener Winterregelung dafür ein, dass diese Angebote für alle Menschen in Wiesbaden verfügbar sind; deshalb bestehen für wohnsitz- oder obdachlose Menschen bei Minustemperaturen gesonderte Übernachtungsmöglichkeiten.“

Sowohl für Männer als auch für Frauen stehen kostenlose Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung. Im Männerwohnheim der Heilsarmee in der Schwarzenbergstraße können mittelose Menschen kostenlos übernachten. Insgesamt stehen hier 70 Plätze bereit. Für Frauen stehen eigens zwölf Plätze in einer gesonderten Unterkunft bereit.

„Insbesondere während der kalten Monate ist es uns ein zentrales Anliegen, dass keine Person in Wiesbaden im Freien übernachten muss“, so die Sozialdezernentin.  „Die Wiesbadener Winterregelung, die wir nicht nur auf den Winter begrenzen, sondern fortlaufend aufrecht erhalten, bietet bedürftigen Menschen jederzeit eine Zuflucht vor den Widrigkeiten der Straße“. Ferner kennen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßensozialarbeit sowie der Polizei- und Ordnungsbehörden die Übernachtungsmöglichkeiten und kommunizieren diese offensiv gegenüber betroffenen Menschen.

Die Teestube des Diakonischen Werks, Dotzheimerstraße 9, fungiert als generelle Anlaufstelle für obdachlose Menschen

Zu den Angeboten der Teestube gehören beispielsweise eine umfassende Beratung, eine medizinische Versorgung und Notübernachtungsmöglichkeiten. „Ein besonderer Dank gilt der Diakonie als Trägerin der Wohnungslosenhilfe inklusive der Teestube, der Heilsarmee, den kirchlichen Angeboten, der Tafel als auch den Wohlfahrtsverbänden und Rettungsorganisationen. Diese sind seit Jahren als zuverlässige Partnerinnen und Partner bei der Umsetzung der Wiesbadener Winterregelung tätig“, sagt Dr. Becher.

Des Weiteren ist es der Sozialdezernentin ein wichtiges Anliegen, den zahlreichen privaten Initiativen sowie Spenderinnen und Spendern zu danken. „Die Solidarität der Wiesbadener Stadtgesellschaft ist seit Jahren überwältigend“, stellt Dr. Becher fest. Sachspenden, Essensverteilungen, Geldspenden und andere Formen der Unterstützung hätten gezeigt, dass die Menschen in Wiesbaden zusammenstehen. „Dieses herausragende Maß an Mitmenschlichkeit macht Wiesbaden zu einem Ort, an welchem Solidarität nicht nur eine Vokabel ist, sondern gelebte Realität“, so die Sozialdezernentin.

Darüber hinaus existiert in Wiesbaden die Arbeitsgemeinschaft #WOHiN. In der Kooperation sind soziale Träger, wie das Diakonische Werk, der Caritasverband, das Suchthilfezentrum und der Malteser Hilfsdienst e. V. vertreten. Der Arbeitsgruppe gehören auch Fachbereiche städtischer Ämter an, deren Zuständigkeiten wohnsitzlose und obdachlose Personen im öffentlichen Raum betreffen. Ziel ist es, obdachlosen und wohnungslosen Menschen dabei zu helfen, die eigenen Lebensumstände zu verbessern.

„Mit #WOHiN ist uns eine bessere Vernetzung aller relevanten Akteurinnen und Akteure gelungen. Hierdurch werden betroffene Menschen zielorientiert unterstützt und Konflikte im öffentlichen Raum reduziert“, erklärt Ariane Würzberger, Leiterin des Sozialleistungs- und Jobcenters, unter deren Federführung die Arbeitsgruppe im Jahr 2021 ins Leben gerufen wurde.

Hinweise auf bedürftige Personen im öffentlichen Raum können jederzeit an wohin@wiesbaden.de oder telefonisch an die Koordinierungsstelle #WOHiN (0611) 318236 gemeldet werden. Weitere Informationen stehen unter www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/arbeit-beruf/wohin.php zur Verfügung.