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Das Verfahren zur 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) erreicht mit der Unterzeichnung der Genehmigungsexemplare eine wichtige Etappe: Gibt die Landesregierung grünes Licht, werden weitere 0,1 Prozent der Fläche Südhessens als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie festgelegt. Damit steigt die Gesamtfläche, die in Südhessen für die Windenergienutzung zur Verfügung steht, auf 11.175 Hektar.


Genehmigungsexemplare wurden unterzeichnet

Brigitte Lindscheid (Regierungspräsidentin des Regierungspräsidiums Darmstadt), Thomas Horn (Direktor des Regionalverbands FrankfurtRheinMain), Uwe Kraft (Vorsitzender der Regionalversammlung Südhessen (RVS) und Lena Herget-Umsonst (Vorsitzende der Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain (VK)) haben am 28. September 2021 die Genehmigungsexemplare der 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 im Kollegiengebäude des RP Darmstadt unterzeichnet.

Die unterschriebenen Exemplare werden am 4. Oktober 2021 mit allen erforderlichen Unterlagen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zur Genehmigung vorgelegt. Die hessische Landesregierung hat dann sechs Monate Zeit, über die Genehmigung der 1. Änderung des TPEE 2019 nach Hessischem Landesplanungsgesetz und für den Bereich des Regionalverbands, in welchem der TPEE auch als Regionaler Flächennutzungsplan gilt, auch nach Baugesetzbuch zu entscheiden. Wenn die Genehmigung erfolgt ist, wird die 1. Änderung des TPEE 2019 im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht und tritt zu diesem Zeitpunkt in Kraft.

Der TPEE 2019 ergänzt den Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 um das Thema Erneuerbare Energien. Nötig geworden war die 1. Änderung des am 30. März 2020 wirksam gewordenen TPEE 2019, da dieser neben der Festlegung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie mit Ausschlusswirkung auch Räume enthält, für die bislang noch keine Festlegungen zur Windenergienutzung getroffen wurden (den sogenannten Weißflächen).

Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie oder Ausschlussraum

Im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens werden diese Weißflächen (die etwa 0,8 Prozent der Fläche Südhessens entsprechen) entweder als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie festgelegt oder dem Ausschlussraum zugeordnet. Nach einer umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Kommunen, Behörden und Träger öffentlicher Belange im Jahr 2020 hatten die Regionalversammlung Südhessen (RVS) am 2. Juli und die Verbandskammer am 30. Juni 2021 den abschließenden Entwurf der 1. Änderung des TPEE 2019 beschlossen.

Seitdem haben das Regierungspräsidium und der Verband die finalen Genehmigungsexemplare ausgefertigt und alle Unterlagen, die die Landesregierung zur Genehmigungsprüfung benötigt, zusammengestellt.

Mit der 1. Änderung des TPEE 2019 werden weitere 0,1 Prozent der Fläche Südhessens als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie festgelegt. Das entspricht einer Fläche von 983 Hektar. Damit steigt die Gesamtfläche in Südhessen, die künftig für die Windenergienutzung zur Verfügung steht auf 11.175 Hektar (1.5 Prozent).