| E-Scooter sind aus dem Straßenbild der Deutschen Großstädte nicht mehr wegzudenken. Nun liegen erstmals die Unfallzahlen aus drei Quartalen einschließlich der Sommersaison vor. Von Januar bis September 2020 registrierte die Polizei in Deutschland insgesamt 1.570 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen, sogenannten E-Scootern, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden weiter mitteilt, wurden insgesamt sieben Menschen getötet, 269 wurden schwer verletzt und 1.096 leicht verletzt.
Im Vergleich mit Fahrrädern
Die Zahlen erlauben einen Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln, wie zum Beispiel Fahrrädern. In den ersten neun Monaten des Jahres 2020 hat die Polizei deutschlandweit rund 73.293 Unfälle mit Personenschaden registriert, an denen Fahrradfahrer beteiligt waren. Dabei kamen 351 Fahrradfahrer ums Leben, 14.128 wurden schwer verletzt, 59.633 wurden leicht verletzt.
Noch spielen E-Scooter im Unfallgeschehen somit eine vergleichsweise geringe Rolle. Allerdings stieg die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Frühjahr und Sommer an. Im 1. Quartal 2020 gab es 252 Unfälle mit Personenschaden. Im 2. Quartal waren es bereits 417. Am höchsten war die Zahl im 3. Quartal mit 901 E-Scooter-Unfällen, bei denen Menschen verletzt wurden. Dabei wurden vier Menschen getötet, 145 schwer verletzt und 627 leicht verletzt.
Geringeres Verkehrsaufkommen wirkt sich auf Unfallgeschehen aus
Insgesamt betrachtet verringerte sich 2020 aufgrund der Corona-Pandemie das Verkehrsaufkommen. Das führte auch zu einer Abnahme des Unfallgeschehens. Von Januar bis September erfasste die Polizei rund 1,68 Millionen Straßenverkehrsunfälle. Das waren 15,4 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Besonders deutlich sichtbar wurde diese Entwicklung im Zeitraum des ersten Lockdowns im Frühjahr und in den Monaten danach. Insgesamt nahm die Polizei von März bis Ende Juni 2020 rund 26 Prozent weniger Verkehrsunfälle auf als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Verkehrstoten lag in diesen vier Monaten mit 895 auf einem historischen Tiefstand – dem niedrigsten Wert für März bis Juni eines Jahres seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990.
Hinweis zu den Daten
E-Scooter sind erst seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, die Nutzung der Gehwege ist verboten. Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In punkto Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen.