Streamingdienste haben in den letzten Jahren einen Boom erlebt und sind zu einer beliebten Möglichkeit geworden, Filme, Serien und Musik zu genießen. Doch während die meisten Nutzer ihre Lieblingsinhalte problemlos streamen, lauern hinter den Kulissen einige unseriöse Anbieter, die Verbraucher in Abofallen locken. Das Europäische Verbraucherzentrum in Deutschland (EVZ) warnt vor diesen dubiosen Praktiken und gibt Ratschläge, worauf Verbraucher bei Streaming-Abonnements achten sollten.
Das EVZ weist darauf hin, dass Verbraucher in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss eines Streamingdienst-Abos ohne Angabe von Gründen widerrufen können
Allerdings gibt es Anbieter, die dieses Recht in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einschränken, obwohl sie damit im Unrecht sind. Das EVZ empfiehlt den Verbrauchern, solche Streaming-Anbieter zu meiden, um unangenehme Überraschungen mit Abofallen zu vermeiden. Es ist daher ratsam, die Nutzungsbedingungen vor Abschluss eines Abonnements sorgfältig zu lesen.
Einige unseriöse Anbieter gehen noch weiter und versuchen nicht nur, das Widerrufsrecht zu umgehen, sondern verknüpfen es auch noch mit langfristigen Abonnements. Verbraucherschützer berichten von Fällen, in denen Kunden lediglich ein Monatsabo bei einem Streamingdienst im EU-Ausland abschließen wollten, aber per E-Mail eine Bestätigung für eine Jahresmitgliedschaft erhielten.
Wenn Kunden in solch eine Falle geraten, verweigern die Anbieter oft den Widerruf des Vertrags mit Verweis auf ihre Nutzungsbedingungen. Sie behaupten, dass die Vertragserfüllung unmittelbar nach Abschluss des Abonnements begonnen habe und das Widerrufsrecht daher sofort erloschen sei.
Für betroffene Verbraucher gibt es jedoch Handlungsmöglichkeiten
Das EVZ empfiehlt, den Vertrag sofort zu widerrufen, indem man das Musterschreiben des EVZ nutzt. In diesem Schreiben sollte deutlich gemacht werden, dass das Widerrufsrecht gemäß Paragraf 356 Abs. 4 BGB weiterhin besteht und auf die gesetzliche Unterscheidung zwischen digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen gemäß Paragraf 327 Abs. 2 BGB hingewiesen werden.
Es ist ebenfalls wichtig, die Einzugsermächtigung zu widerrufen, um zu verhindern, dass der Anbieter weiterhin monatlich Beträge vom Konto abbucht. Falls ein Zahlungsdienstleister genutzt wurde, sollte man sich in das eigene Konto einloggen, die Zahlung an den Anbieter suchen und die Autorisierung für weitere Zahlungen aufheben.
Blick auf die Verträge
Das EVZ rät Verbrauchern dazu, bei der Wahl eines Streamingdienstes auf seriöse Anbieter zu setzen, die transparente AGB haben und das Widerrufsrecht respektieren. Es ist wichtig, sich vor Abschluss eines Abonnements gründlich zu informieren und nicht auf verlockende, aber möglicherweise betrügerische Angebote hereinzufallen.
Streamingdienste können ein tolles Entertainment-Erlebnis bieten, solange Verbraucher die Risiken kennen und ihre Rechte schützen. Ein genauer Blick auf die Vertragsbedingungen und ein gesundes Misstrauen gegenüber ungewöhnlichen Angeboten können dabei helfen, Abofallen zu vermeiden und das Streaming in vollen Zügen zu genießen.