Pflege Rawpixel
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Saarbrücken. Die Bewohner saarländischer Pflegeheime zahlen bundesweit den zweithöchsten Eigenanteil. Nur Nordrhein-Westfalen ist teurer. Dies geht aus einer Statistik hervor, die die Landesregierung veröffentlicht hat. Schuld seien demnach höhere Gehälter in der Pflege und eine vergleichsweise hohe Zahl an Personal – fehlende staatliche Investitionen sind aber auch ein Grund.

Zum Eigenanteil der Heimbewohner gehören auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der Anteil, den die saarländischen Heimbewohner für die Investitionskosten zahlen müssen. Dieser Punkt erklärt auch, warum die Bewohner in Ostdeutschland deutlich weniger zuschießen müssen: Dort sei nach der Wiedervereinigung einiges an staatlichem Geld für den Ausbau der Heime geflossen, wie es in der Antwort auf eine Anfrage des AfD-Chefs Josef Dörr heißt.

Entsprechend sind die Eigenanteile im Osten die niedrigsten: Ein Bewohner in Sachsen-Anhalt zahlt im Monat durchschnittlich 1218 Euro zu, in Sachsen sind es 1279 Euro. Im Vergleich der niedrigsten Kosten liegen die fünf ostdeutschen Bundesländer auf den fünf besten Plätzen.

Im Saarland kostet der Eigenanteil den Bewohner durchschnittlich 2217 Euro. Das sind fast 400 Euro mehr als im Bundesschnitt. Nur in Nordrhein-Westfalen kommen im Schnitt mit 2252 Euro höhere Kosten auf Heimbewohner zu.

Pflege sei dafür besser

Die zweithöchsten Eigenanteile erklärt die Landesregierung auch mit den vierthöchsten Durchschnittseinkommen, das saarländische Pfleger im Ländervergleich erhalten würden. Auch sei der Personalschlüssel günstiger. Es kämen also auf einen Pfleger weniger Heimbewohner. Daraus schließt das Land: „Durch die höheren Personalschlüssel und die vergleichsweise hohen Durchschnittseinkommen der Beschäftigten ist die Pflegesituation der Betroffenen hierzulande besser als andernorts“, wie es in der Antwort auf die Dörr-Anfrage heißt.

Das Land hofft auf den Bund, um die Situation zu verbessern. Derzeit sei man dabei, ein Entlastungspaket für diesen Bereich zu erarbeiten: „Im Mittelpunkt steht dabei – über die noch für 2019 beabsichtigte Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einer Höhe von 100 000 Euro im Jahr zurückzugreifen („Angehörigenentlastungsgesetz“) – eine Dämpfung der ansteigenden Eigenbelastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehöriger, um diese vor Überforderung zu schützen“, heißt es in der Antwort auf die AfD-Anfrage.