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Saarbrücken. Saarland gegen Schleswig-Holstein. So lautet eine Partie, die in Sachen Glücksspiel ansteht. Es geht vordergründig um den Schutz von Jugendlichen vor Online-Glücksspielen – im Hintergrund will das Land aber auch seine Lotto-Einnahmen verteidigen.

Krachende Bilder. Lautstark angepriesen. Und dann nuschelt eine Stimme rasend schnell hinterher: „Angebotnurfürmenschenmitwohnsitzinschleswigholstein.“ Diese Werbung dürfte jedem schon aufgefallen sein, der viel Privatfernsehen sieht. Sie stammt von einem Anbieter, der Online-Glücksspiele anpreist.

Ein „Aktionstag gegen Glücksspielsucht“ steht an diesem Mittwoch an. Diesen nutzt der Direktor der Landesmedienanstalt LMS Uwe Conradt, um stärker auf die Werbebeschränkungen hinzuweisen, die es für Glücksspiel gibt. Die LMS ist im Saarland auch für die Aufsicht des Glücksspiels zuständig.

„Schleswig-Holstein selbst hat beim Wiederaufleben seiner Online-Casino-Lizenzen eine Begrenzung der Werbung für diese Angebote zugesichert“, sagt Conradt. Insbesondere sollten die Anbieter auf die Verhältnismäßigkeit von solcher Werbung hingewiesen werden, wenn diese Angebote bundesweit ausgestrahlt werden. Zumal diese auch zu Zeiten liefern, in denen Kinder und Jugendliche vorm Fernseher säßen.

Lotto in der Krise

Der Glücksspiel-Staatsvertrag sieht laut Conradt Verbote für TV-Werbung vor, wenn diese illegales Glücksspiel anpreisen. Diese sollten nun wieder belebt werden. So ließe sich wenigstens die Werbung beschränken.

Online-Spiele boomen. Viele Anbieter sitzen im Ausland. Nationale Barrieren lassen sich im weltweiten Netz nur schwer aufbauen. Somit entsteht den deutschen, stark regulierten staatlichen Glücksspiel-Anbietern eine starke Konkurrenz. Vor allem dem Lotto.

Lotto befindet sich in einer Krise. Immer weniger geben einen Tippschein ab. Und die, die dem Lotto treu bleiben, werden im Schnitt immer älter. Aus dieser Form des Glücksspiels entstehen aber Einnahmen, die für Landesregierungen wichtig sind. Dieses Geld kann deutlich einfacher ausgegeben werden als Einnahmen, die zuerst durch den Landeshaushalt müssen.