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Die Verkehrsminister der Länder haben sich nach monatelangen Diskussionen nun in ihrer jüngsten Sitzung am Sonntag (18. April 2021) mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf einen Kompromiss zur StVO-Novelle geeinigt. Die Bußgelder werden Verkehrssünder teurer zu stehen kommen, als dies bislang der Fall war. Doch was bedeutet das für die Verkehrsteilnehmer und welche Änderungen für Fahrer von Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gibt es?


Bußgelder bis zu 800 Euro

Die für viele Kraftfahrer vermutlich wichtigsten Punkte sind die Regelungen zu drohenden Fahrverboten sowie die Bußgelder bei Tempoverstößen. Wer ein 30er-Schild innerorts übersieht (Augenblicksversagen) muss den Führerschein, anders als in der letzten Novelle angestrebt, in Zukunft nicht sofort abgeben. Ein Fahrverbot wird erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 Stundenkilometern innerorts und ab 36 Stundenkilometern außerorts fällig. Auf die erweiterte Warnschuss-Regelung wird also verzichtet. Außerorts gilt wie bisher § 4 Absatz 2 Satz 2 BKatV. Demnach wird ein Fahrverbot in der Regel im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 Stundenkilometern verhängt. Auch auf die angedachte Gefahrenstellenregelung vor Schulen, Kindergärten oder Baustellen aus dem letzten Vorschlag wird scheinbar verzichtet.

Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen haben sich im Vergleich zum ursprünglichen Bußgeldkatalog nahezu verdoppelt, wie man auch an den Bußgeldern innerorts sieht. Punkte und Fahrverbote bleiben hingegen, wie gehabt. Bis zum Spätsommer 2021 soll der neue Bußgeldkatalog in Kraft treten.

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen Innerorts:

  • Bis zu 10 km/h: 30 Euro
  • 11-15 km/h: 50 Euro
  • 16-20 km/h: 70 Euro
  • 21-25 km/h: 1 Punkt und 115 Euro
  • 26-30 km/h: 1 Punkt, 180 Euro (1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung)
  • 31-40 km/h: 2 Punkte, 260 Euro und 1 Monat Fahrverbot
  • 41-50 km/h: 2 Punkte, 400 Euro und 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h: 2 Punkte, 560 Euro und 2 Monate Fahrverbot
  • 61-70 km/h: 2 Punkte, 700 Euro und 3 Monate Fahrverbot
  • Über 70 km/h: 2 Punkte, 800 Euro und 3 Monate Fahrverbot

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen Außerorts:

  • Bis zu 10 km/h: 20 Euro
  • 11-15 km/h: 40 Euro
  • 16-20 km/h: 60 Euro
  • 21-25 km/h: 1 Punkt und 100 Euro
  • 26-30 km/h: 1 Punkt und 150 Euro (1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung)
  • 31-40 km/h: 1 Punkt, 200 Euro (1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung)
  • 41-50 km/h: 2 Punkte, 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h: 2 Punkte, 480 Euro und 1 Monat Fahrverbot
  • 61-70 km/h: 2 Punkte, 600 Euro und 2 Monate Fahrverbot
  • Über 70 km/h: 2 Punkte, 700 Euro und 3 Monate Fahrverbot

Bußgelder für Parksünder

Weitere Änderungen der StVO betreffen das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten in zweiter Reihe sowie auf Schutzstreifen. Dafür werden künftig 110 Euro fällig. Weiterhin wurde auch der Rettungsgasse mehr Wichtigkeit beigemessen. Derjenige, der keine bildet, bekommt nun neben 200 Euro Bußgeld auch ein Fahrverbot aufgedrückt. Darüber hinaus wurde auch das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz auf 55 Euro angehoben. Ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge ist ebenfalls eingeführt worden. Das Bußgeld beträgt 55 Euro.