Hauskauf
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Zukünftige Eigenheimbesitzer dürfen im Zuge ihres Hausbaus keinesfalls die Baunebenkosten außer Acht lassen – schließlich können diese im Rahmen der Finanzierung des Vorhabens einen großen Posten einnehmen. Unter anderem umfassen die Baunebenkosten auch die sogenannten Vermessungskosten.

Nachdem ein Gebäude fertiggestellt wurde, fallen etwa die Einmesskosten an. Welche finanziellen Investitionen für die Gebäudeeinmessung nötig sind und welche Arbeiten von dieser umfasst werden, erklärt der folgende Beitrag.

Gebäudeeinmessung – Mit diesen Kosten ist zu rechnen

Pauschal ist die Frage, welche Kosten für die Gebäudeeinmessung einkalkuliert werden müssen, kaum zu beantworten. Schließlich sind diese sowohl von den individuellen Voraussetzungen des Grundstücks als auch von der Immobilie abhängig.

Daneben ist zwischen den Gebühren, welche das Amt für die Gebäudeeinmessung erhebt, zu unterscheiden und den reinen Kosten für die Vermessung. Wie hoch die Kosten ausfallen, welche der Vermessungstechniker für die Einmessung eines Gebäudes erhebt, ist abhängig von den Messungen, die im Einzelfall erforderlich sind. Festgelegt wird dies durch die Bundesländer. Daneben nimmt selbstverständlich auch der jeweilige Aufwand der Vermessung Einfluss auf die Kosten.

Je nach dem, welche Anforderungen durch das Amt gestellt werden, können die Kosten für die Gebäudeeinmessung durchaus nicht unerheblich ausfallen. Allein die Vermessung des Gebäudes kostet in jedem Fall mehrere hundert Euro.

Zwischen den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich die Gebühren, welche für die Gebäudeeinmessung erhoben werden. In der Regel richten sich diese nach den Normalherstellungskosten des Gebäudes sowie den Baukosten. Um ein Einfamilienhaus zu vermessen, muss mit amtlichen Gebühren von mindestens 500 Euro gerechnet werden.

Wie setzen sich die Vermessungskosten zusammen?

Jedoch stellt die bloße Einmessung des Gebäudes lediglich einen Teil der allgemeinen Vermessungskosten dar. Zusätzlich sind somit ebenfalls die Vermessungskosten, welche das Grundstück betreffen, aufzubringen. Die entsprechenden Kosten fallen jedoch bereits an, bevor der Bau begonnen wird.

Große Unterschiede lassen sich darüber hinaus auch hinsichtlich der Kosten für die Grenzvermessungen feststellen. Ihre Höhe richtet sich nach den individuellen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Zum Beispiel müssen die Kosten für die Grenzvermessungen in einigen Regionen auch teilweise von den Nachbarn übernommen werden.

Mögliche Herausforderungen bei der Gebäudeeinmessung

Grundsätzlich kann die Gebäudeeinmessung durchaus mit gewissen Herausforderungen und Schwierigkeiten einhergehen. Wie sich diese gestalten, hängt erneut von den individuellen Vorgaben der einzelnen Bundesländer ab.

Liegen etwa mehrere Gebäude nebeneinander und grenzen aneinander an, wie es zum Beispiel bei typischen Reihenhäusern der Fall ist, können Bauherren in NRW unter Umständen von ermäßigten Kosten profitieren. Im Einzelfall zeigt sich die genaue Berechnung der Ermäßigung allerdings häufig außerordentlich kompliziert. Die höchste Vermessungsgebühr wird so in Nordrhein-Westfalen etwa um 20 Prozent reduziert – in Höhe der zweithöchsten Gebühr für die Vermessung von zwei nebeneinander befindlichen Immobilien. Fallen die Gebühren jedoch für alle benachbarten Gebäude in der gleichen Höhe aus, findet eine gleichmäßige Verminderung um 20 Prozent statt.

Liegt ein wirklich gravierender Fall vor, können auch die sogenannten Erschwernis-Zulagen in Erscheinung treten. Allerdings muss dann eine ausführliche und nachvollziehbare Begründung erfolgen, weshalb die Arbeiten durch ein maßgebliches Erschwernis beeinträchtigt werden. Ein solches könnte beispielsweise darin bestehen, dass auf dem Grundstück noch ein weiterer Baustellenbetrieb stattfindet.