Eppelborn. Der saarländische Landtagsabgeordnete Alwin Theobald fordert, das die Rechte von Kindern im Grundgesetz ausdrücklich festgeschrieben werden. Dazu gehöre neben dem Recht auf Ausbildung auch spezifische Rechte wie das auf Spielen.

Herr Theobald, die Würde des Menschen ist unantastbar. So beginnt das Grundgesetz. Warum brauchen wir eine eigene Erwähnung von Kindern? Sind Kinder keine Menschen?
Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz wäre ein starkes und notwendiges Signal für Kinderrechte in Deutschland. Zwar sind Kinder bei den Menschenrechten natürlich „mit gemeint“, wie ich auch in der Landtagsdebatte deutlich gemacht habe. Aber gerade Kinder haben unser ganz besonderes Augenmerk und unseren ganz besonderen Schutz verdient, da sie in den meisten Fällen ihre Grundrechte nicht selbst einfordern und verteidigen können.
Wie unterscheiden sich Kinderrechte von den Grundrechten aller Menschen?

Kinder brauchen einen besonderen Schutz und besondere Rechte, die bei Erwachsenen nicht an erster Stelle stehen oder nicht mehr an erster Stelle stehen müssen. Es geht dabei unter anderem um das Recht auf gewaltfreie Erziehung, um das Recht auf Bildung, um das Recht auf eine möglichst frühe Förderung, die individuell auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kinders ausgerichtet ist. Kinder brauchen auch andere Freiräume, wie spielen zu dürfen.

Welchen praktischen Nutzen würden Kinder aus dieser Änderung des Grundgesetzes ziehen?

Die Aufnahme von Kinderrechten in eine Verfassung darf niemals nur Symbolpolitik sein. Die Verankerung im Grundgesetz stärkt somit auch deshalb Kinder und ihre Familien, weil das Kindeswohl bei allen staatlichen Entscheidungen, die die Kinder selbst betreffen, vorrangig berücksichtigt werden muss.,Der Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern müssen dann zum Beispiel im Bildungs- und Gesundheitsbereich konsequent mit einfließen.
Welche Schritte brauchen wir besonders dringend, um die Situation von Kindern zu verbessern – unabhängig von einer Änderung des Grundgesetzes?

Die individuelle Frühförderung von Kindern muss weiter gestärkt werden. Das gilt insbesondere auch bei Kindern, die einen erhöhten Förderbedarf haben und deshalb unsere Unterstützung brauchen. Aber auch bei der Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist noch deutlich „Luft nach oben“. Insbesondere die kommunale Ebene kann noch deutlich stärker zu einem Experimentierfeld für neue Möglichkeiten der Beteiligung werden.

Werden durch eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz nicht die Rechte von Eltern automatisch eingeschränkt?

Nein. Die Familie ist und bleibt die Keimzelle unserer Gesellschaft und steht deshalb unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Darüber zu entscheiden, was dem Wohl der Kinder entspricht, ist zuallererst einmal Elternaufgabe, Elternrecht und auch Elternpflicht. Kinderrechte sind immer dann besonders gewährt, wenn wir starke Familien haben und wenn wir nicht anfangen,  Elternrechte und Kinderrechte gegeneinander auszuspielen.  Das ist und bleibt auch die Linie der CDU.