Am Mittwoch (12. Mai 2021) hat die Bundesregierung sich auf neue Einreiseregeln geeinigt. Die neue vom Bundeskabinett gebilligte Verordnung tritt am Donnerstag (13. Mai 2021) in Kraft.

Quarantänepflicht entfällt für bestimmte Personen

Bislang mussten Reisende aus Risikogebieten einen negativen Test bei Einreise vorweisen und nach der Einreise in Quarantäne. Nun verabschiedet sich Deutschland von der Test- und Quarantänestrategie. Die Pflicht, sich nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet online anzumelden, bleibt allerdings bestehen. Dabei müssen auch Test-, Impf-, oder Genesenennachweis hochgeladen werden.

Die Quarantänepflicht entfällt für diese Personengruppen, wenn sie aus Nicht-Risikogebieten oder Risikogebieten einreisen:

  • Personen, die vollständig geimpft sind. Als vollständig geimpft gelten Personen ab dem 15. Tag nach der zweiten Dosis. Anerkannt werden nur die in der EU zugelassenen Impfstoffe: Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson&Johnson. Ein Test bei Einreise ist dann nicht mehr notwendig.
  • Personen, die innerhalb der vergangenen sechs Monate an Covid-19 erkrankt waren und als genesen gelten. Als genesen gilt man, wenn der positive Corona-Test mindestens 28 Tage alt ist. Ein Test bei Einreise ist dann nicht mehr notwendig.
  • Neu: Personen, die bei der Rückkehr einen negativen Corona-Test vorweisen können. Dafür reicht ein Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist – oder ein PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden ist.
  • Neu: Kinder unter sechs Jahre. Für diese gilt auch keine Testpflicht bei der Einreise. Für Kinder ab sechs Jahren gilt die Testpflicht.
  • Grenzpendler und Grenzgänger

Für alle anderen Flugreisenden gilt die Testpflicht vor Abreise nach Deutschland, unabhängig des Status des Urlaubslandes, weiter. Diese Personen müssen bereits im Urlaubsland einen PCR- oder Antigen-Schnelltest machen. Dafür reicht ein Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist – oder ein PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden ist. Wer bei Abflug keinen Testnachweis hat, darf von den Airlines nicht mit an Bord genommen werden.

Einreisen aus Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten

Reisende, die aus einem Hochinzidenzgebiet mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 oder einem Virusvariantengebiet einreisen, besteht weiterhin die Quarantönepflicht. Sie müssen bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen und anschließend in Quarantäne. Personen, die aus einem Hochinzidenzgebiet kommen, können sich ab dem fünften Tag der zehntägigen Quarantäne freitesten. Bei einer Einreise aus dem Virusvariantengebiet ist dieses Freitesten allerdings nicht möglich. Hier darf der Antigentest vor Einreise auch maximal 24 Stunden alt sein. Diesen Test müssen auch Geimpfte und Genesene machen.