Corona-Schnelltests müssen ab Montag (11. Oktober 2021) in den meisten Fällen selbst bezahlt werden. Das haben Bund und Länder bereits im August beschlossen. Für viele Ungeimpfte wird das nun teuer. Damit möchte man ihnen einen weiteren Anreiz geben, sich doch noch impfen zu lassen.


Impfdosen und Termine sind ausreichend vorhanden

Mit der aktuellen Woche endet auch das seit Anfang März finanzierte Angebot der kostenlosen Bürgertests für alle. Grund dafür ist, dass die meisten Menschen in Deutschland bereits die Möglichkeit hatten, sich gegen Corona impfen zu lassen. Es gibt ausreichend Impfdosen und Termine in den Zentren, sowie in Hausarztpraxen. Eine dauerhafte Übernahme der Testkosten durch die Steuerzahler sei daher nicht länger nötig, heißt es in dem Beschluss.

Menschen ohne coronaspezifische Symptome, die keinen anderweitigen Anspruch aus der Coronavirus-Testverordnung haben, müssen den Test damit grundsätzlich selbst bezahlen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben jedoch auch weiterhin einen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest pro Woche.

Folgende Personen können sich weiterhin kostenfrei testen lassen:

  • Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und drei Monaten;
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel)
  • Personen, die sich wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne begeben mussten, wenn sie sich zur Beendigung testen lassen müssen

Testung für Minderjährige und Schwangere bis Jahresende kostenfrei

Zudem können sich bis zum 31. Dezember 2021 alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, noch kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Obwohl auch für diese Personengruppen eine allgemeine Impfempfehlung besteht, soll ihnen noch bis zum Jahresende die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Impfangebote zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.

Wer nach dem Ende der so genannten allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen möchte, muss sich bei der Teststelle ausweisen und den persönlichen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest aus einem der oben genannten Gründen belegen. Wer beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Kosten von bis zu 40 Euro pro Test

Das Bundesgesundheitsministerium gibt keinen Preis vor und plant derzeit keine Regulierung. Bisher variieren die Preise für Antigen-Schnelltests laut Verbraucherzentrum zwischen 18 und 40 Euro. Einige Medien berichten allerdings auch von Preisen knapp unter 15 Euro. Es ist deshalb ratsam, Preise zu vergleichen.

Bei der Wahl des Testzentrums sollte man darauf achten, dass dieses durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zertifiziert und die Tests durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sind.

Corona-Änderungsverordnung in Rheinland-Pfalz tritt in Kraft

Am Freitag (8. Oktober 2021) wurde die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung durch das Gesundheitsministerium in ihrer Gültigkeit verlängert. Die Änderungsverordnung tritt am Sonntag, 10. Oktober, in Kraft. Zum Bericht: Planungssicherheit für Advents- und Weihnachtsmärkte