319 PM Innenminister Ebling uebergibt zwei Foerderbescheide fuer Bodenhei... scaled
319 PM Innenminister Ebling uebergibt zwei Foerderbescheide fuer Bodenhei... scaled

Innenminister Michael Ebling hat dem Bürgermeister der Gemeinde Bodenheim im Landkreis Mainz-Bingen, Thomas Becker-Theilig, zwei Förderbescheide über insgesamt 2.585.000 Euro aus den Bund-Länder-Programmen „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ und „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ überreicht.

Gefördert werden die laufende Entwicklung des Ortskernes mit 1.222.000 Euro sowie der Bau von Funktionsräumen für die Sportanlage „Am Guckenberg“ mit 1.363.000 Euro

„Mit der Förderung in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Programm ‚Wachstum und nachhaltige Entwicklung‘ soll in Bodenheim neben privaten Modernisierungsmaßnahmen unter anderem der Ausbau der Zwerchgasse, der Gaustraße und der Mainzer-Pfort-Straße vorangetrieben werden“, sagte Innenminister Michael Ebling.

Die Städtebauförderung umfasst verschiedene Förderprogramme für unterschiedliche städtebauliche Herausforderungen. Mit dem Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ werden Städte und Gemeinden dabei unterstützt, dem wirtschaftlichen und demographischen Wandel entgegenzuwirken.

Aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ erhält die Ortsgemeinde Bodenheim weitere rund 1,36 Millionen Euro für einen Ergänzungsbau an der Sportanlage „Am Guckenberg“. „Die Ortsgemeinde möchte die Förderung aus dem Sportstättenprogramm unter anderem nutzen, um Kabinenräume mit den dazugehörigen Dusch- und Waschmöglichkeiten zu schaffen. Außerdem soll im Erdgeschoss des Gebäudes ein Mehrzweckraum eingerichtet werden, der für Sportversammlungen und als Übungsraum genutzt werden kann“, sagte Innen- und Sportminister Ebling.

Hoher Stellenwert von Sport und Bewegung

Der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten ergänzt die Städtebauförderung und unterstützt Städte und Gemeinden bei einer nachhaltigen und modernen Entwicklung. Sportstätten spielen vor Ort eine besonders wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gesundheit der Bevölkerung.

„Bis zum Förderjahr 2021 betrug die Bundesbeteiligung an der Sportstättenförderung 75 Prozent. Leider wurde diese auf 50 Prozent reduziert. Wir halten als Land dennoch an der Förderquote von 90 Prozent fest und kompensieren den Wegfall der Bundesmittel durch eine Erhöhung der Förderquote des Landes auf 40 Prozent. Damit bleiben die attraktiven Konditionen für die Gemeinden erhalten“, sagte Ebling. Diese verdeutliche den hohen Stellenwert von Sport und Bewegung für die rheinland-pfälzische Landesregierung.