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RHEINHESSEN | An diesem Dienstag (09.02.2021) hatten bundesweit die Landwirte gegen das geplante neue Gesetz zum Insektenschutz demonstriert. Auch in Rheinhessen machten sich gut 600 Landwirte auf den Weg zum Haus der Landwirtschaft nach Alzey. Im Anschluss brachten zahlreiche Landwirte noch vor dem Landwirtschaftsministerium in Mainz ihrem Unmut zum Ausdruck.


Bericht des Fachmagazin „agrarheute“

Jetzt ist am gestrigen Mittwoch (10.02.2021) das Gesetzt im Bundeskabinett beschlossen worden und das Fachmagazin „agrarheute“ berichtet wie folgt:

Ungeachtet massiver Kritik aus der Landwirtschaft und den Ländern hat das Kabinett heute (10.2.) das Insektenschutzpaket beschlossen. Die Entscheidung wurde begleitet von Bauernprotesten in Berlin und anderen Städten. Agrarministerin Klöckner und die Unionsfraktion erwarten Klärungen im parlamentarischen Verfahren.

Das Kabinett hat heute das Insektenschutzpaket beschlossen. Das Paket besteht aus zwei Teilen: einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes unter Federführung des Umweltministeriums und einer überarbeiteten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung unter der Regie des Landwirtschaftsministeriums.

Eckpunkte sind gesetzt

Wie agrarheute bereits vorab berichtete, haben sich Agrar- und Umweltministerium erst über das Wochenende auf Druck von Kanzlerin Angela Merkel auch bei den letzten umstrittenen Fragen geeinigt. Wesentliche Eckpunkte sind jetzt:

  • Biozide sollen in Naturschutzgebieten, Nationalparken, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie in gesetzlich geschützten Biotopen verboten werden.
  • Außerdem soll in diesen Gebieten der Einsatz von Herbiziden sowie bestäuberschädlichen Insektiziden verboten werden. Für FFH-Gebiete gilt das Verbot vorerst nur für Grünland und im Wald. Für Ackerflächen in FFH-Gebieten gilt eine Übergangszeit bis 2024. Sonderkulturen in FFH-Gebieten sind von den Auflagen ausgenommen. Für Vogelschutzgebiete gelten keine Verbote.
  • „Artenreiches Grünland“, „Streuobstwiesen“, „Steinriegel“ und „Trockenmauern“ werden gesetzlich unter Biotopschutz gestellt.
  • Kein Pflanzenschutz innerhalb von 10 Metern zur Böschungsoberkante von Gewässern. Der Abstand verringert sich auf 5 Meter, wenn der Randstreifen dauerhaft begrünt wird. Eine Länderöffnungsklausel ist vorgesehen.
  • Der Glyphosat-Einsatz wird erheblich eingeschränkt und ab 2024 verboten, falls zu diesem Termin die EU-Zulassung nicht verlängert wird.

Klöckner benennt in Protokollerkärung weiteren Klärungsbedarf

Bundesumweltministerin Svenja Schulze sprach anlässlich des Kabinettsbeschlusses von einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Der Insektenschutz gehe nicht nur die Landwirtschaft an.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner brachte im Kabinett eine Protokollerklärung ein. Nach ihrer Auffassung müssen im parlamentarischen Verfahren folgende Punkte noch gesichert werden:

  • Eine gesetzliche Absicherung und dauerhafte Ermöglichung bzw. Priorisierung von kooperativen Lösungen, beispielsweise im Wege des Vertragsnaturschutzes.
  • Eine gesetzliche Absicherung der Abweichungsmöglichkeiten für die Länder durch Öffnungsklauseln.
  • Die Sicherstellung eines finanziellen Ausgleichs beziehungsweise der Förderfähigkeit für Land- und Forstwirte.
  • Regelungen, die es erlauben, dass auch in Naturschutzgebieten Landwirtschaft betrieben werden kann.

Merkel will nächste Woche die Bauernverbände und Länderminister anhören

Die Protokollerklärung benennt damit genau die Punkte, die aus Sicht der stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Gitta Conneman und von CDU-Agrarsrpecher Albert Stegemann „unerlässlich“ angepackt werden müssen. Der jetzige Entwurf könne von ihnen so nicht mitgetragen werden, schreiben Connemann und Stegemann heute in einem gemeinsamen Brief an die Mitglieder der Unionsfraktion.

Nach Angaben der beiden CDU-Politiker wird Kanzlerin Angela Merkel kommende Woche alle Bauernverbände und Agrarminister zu einer Videokonferenz einladen. Connemann und Stegemann versichern, sie hätten als Fraktion im Gesetzgebungsverfahren „die Rückendeckung des Bundeskanzleramtes“ für diese Punkte. Der Entwurf des Umweltministeriums müsse „zwingend geändert“ werden.

Der agrarpolitische CSU-Sprecher im Bundestag, Artur Auernhammer, betonte in diesem Zusammenhang: „Wir werden im anstehenden parlamentarischen Verfahren den Gesetzentwurf genau prüfen. Für uns ist wichtig, dass unser kooperativer Ansatz zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, den wir in Bayern haben, nicht ausgehebelt wird.“