Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hält sich keineswegs gegenüber der Öffentlichkeit und interessierten Kommunalpolitikern gerne bedeckt, wenn es um Informationen rund um den Rhein-Selz-Park geht. Dieser immer wieder von einzelnen Kommunalpolitikern erweckte Eindruck, der auch von den Medien häufig übernommen wird, entbehrt jeder Grundlage.

Das Gegenteil ist der Fall:

In 8 Pressemitteilungen und 29 Antworten auf schriftliche Anfragen der Medien sowie in 4 Informationen der Mitglieder des Kreistages in Form von Antworten auf Anfragen mehrerer Fraktionen für die Kreistagssitzungen am 10. Juni und 23. September 2022 hat die Kreisverwaltung in den vergangenen beiden Jahren konstant über die Lage der Dinge rund um das Thema Abfall im Rhein-Selz-Park informiert.

Wem es nützt und was der Hintergrund dafür sein kann, dass ständig aufs Neue versucht wird, der Kreisverwaltung Unredlichkeit vorzuhalten, muss jeder für sich selbst bewerten.

Zu den Fakten wie die Kreisverwaltung Mainz-Bingen mitteilt:

  • Jetzt gemachte Äußerungen der Behörde widersprechen keineswegs einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung vom 18. Januar. In der lokalen Presse wird in einem Absatz aus der PM zitiert, dass von Seiten der Deponie der Abfall kurzfristig angeliefert werden kann. Allerdings heißt es in dieser PM weiter: „Das beauftragte Entsorgungsunternehmen wird loslegen, sobald noch letzte Formalitäten mit der Eigentümerin geklärt sind und entsprechende Abfallcontainer geliefert werden.“ Diese Formalitäten, die nicht im Verantwortungsbereich der Behörde liegen, sind erst jetzt geklärt worden. Deshalb beginnt der weitere Abtransport nun am Donnerstag, 23. Februar, wie die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden als Deponiebetreiber mitteilte. So wurde es kürzlich auch den Medien mitgeteilt. Zudem ist aus unserer Pressemitteilung zu entnehmen, dass der Rhein-Selz-Park „demnächst“ frei von Abfällen sein wird; und nicht wie dargelegt „in den nächsten Tagen“.
  • Die Mengenangaben „40 Containerladungen“ und „ein bis zwei Prozent“ des Gesamtmülls widersprechen sich nicht. In den Containern ist zum großen Teil ungefährlicher Abfall, der jedoch mit belastetem Material – jenen ein bis zwei Prozent der Gesamtmenge – derart vermischt ist, dass eine Trennung nicht möglich ist. Daher werden diese Container komplett nach Wiesbaden gefahren. Dies haben wir unter anderem in der Antwort auf eine Anfrage der AfD im September 2022 klar kommuniziert: „Wir haben es mit unsortiertem Bauschutt mit einem geringen, aber unregelmäßig verteiltem, Anteil an problematischen Schadstoffen zu tun. Die Deponie möchte sich ein genaues Bild über die Verteilung verschaffen und daraus abgeleitet ggf. Anforderungen zur Abfalltrennung formulieren.“
  • Wenn auch schon häufig betont: Bei dem betreffenden Gelände handelt es sich um Privatbesitz, in dem auch die Abfallbehörde nicht einfach so frei schalten und walten darf. Die Behörde war daher während des gesamten Verfahrens einerseits bestrebt, die Entsorgung rechtlich und aus Sicht des Arbeitsschutzes einwandfrei und sicher über die Bühne zu bringen. Andererseits war es immer Priorität, mit der Eigentümerin des Geländes im Einvernehmen zu handeln – was schließlich gelang und den Steuerzahler damit nicht der Gefahr aussetzt, am Ende für die Entsorgungskosten aufkommen zu müssen.
  • Das von der Unteren Abfallbehörde gewählte Verfahren entsprach den gesetzlichen Vorschriften, wonach in erster Linie auf Eigenverantwortung des Entsorgungspflichtigen gesetzt wird. Dieser hat stets kooperiert, weshalb ein im Zweifelsfall zu erheblichen Verzögerungen führendes Zwangsverfahren entbehrlich war.
  • Das von der Grundstückseigentümerin beauftragte Gutachten vom 15. Oktober 2021 wurde damals in der Tat nicht herausgegeben. Wie damals klar und deutlich kommuniziert, sind die dort gemachten Angaben dazu geeignet, Rückschlüsse auf geschäftliche Daten der Grundstückseigentümer zu ziehen. Der Kreis stuft diese Daten als schützenswert ein, weshalb das komplette Gutachten nicht an die Öffentlichkeit gegeben wird.
  • Allerdings: Sämtliche relevanten Daten und Angaben zu dem Müll und seiner Beschaffenheit wurden in den vergangenen Monaten – wie oben bereits erwähnt – immer wieder und detailreich kommuniziert. So zum Beispiel auch die gutachterliche Aussage, dass der belastete Müll keine Gefahr für die Umwelt und die Bevölkerung darstellt.
  • Ein Bodengutachten wird selbstverständlich in Auftrag gegeben. Auch das wurde bereits kommuniziert. Naturgemäß ist dies aber erst der nächste Schritt, nachdem der Müll komplett abgefahren worden ist.
  • Zur langen Dauer des Verfahrens ist bereits wiederholt auf das komplizierte Verfahren hingewiesen worden. In das neben der Unteren Abfallbehörde auch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als Obere Abfallbehörde des Landes sowie die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM) involviert waren. Dabei waren vielfältige Vorschriften zur Entsorgung zu beachten, die einerseits mit den Entsorgungswegen zu tun haben, andererseits mit Fragen rund um den Arbeitsschutz.
  • An den bisher gemachten Aussagen gibt es nichts zu verändern: Etwa zwei Drittel der festgestellten 1300 Tonnen Abfall sind in Container gepackt oder bereits abtransportiert. Die noch verbleibenden Abfälle werden nach und nach dem Entsorgungsweg zugeführt. Der zeitliche Aspekt ist hier nicht maßgebend, da von den Abfällen keine unmittelbare Gefahr ausgeht. Vielmehr ging es darum, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Rahmenbedingungen für die geordnete Entsorgung zu schaffen.
  • Das Land hat den gesamten Prozess ohne Beanstandungen fachaufsichtlich begleitet.

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