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Nachrichten Mainz – An diesem Freitag hat das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz in einem Schreiben alle Eltern von Schülerinnen und Schülern über das weitere Vorgehen im Schulbetrieb nach den Sommerferien informiert. Außerdem wurden Hinweise im Umgang mit dem Corona-Virus gegeben, die für den regulären Schulbetrieb sorgfältig zu beachten sind.


Regelbetrieb für alle Schulformen nach den Sommerferien

Die Schulen konnten aufgrund der positiven Entwicklung schrittweise ihren Betrieb wiederaufnehmen und immer mehr Schülerinnen und Schülern Präsenzunterricht anbieten. Die aktuelle Lage ermöglicht und gebietet es nun, nach den Sommerferien den Regelbetrieb in allen Schulformen und allen Schulen wiederaufzunehmen. Für das gesamte Schuljahr 2020/2021 ist es das vorrangige Ziel, einen durchgehenden Regelbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.

Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen werden wegen der andauernden Corona Pandemie jedoch weiterhin berücksichtigt werden müssen. Aber auch im kommenden Schuljahr werden unter Umständen Einschränkungen des Regelbetriebs trotz dieser Maßnahmen nicht komplett zu vermeiden sein.

Das Ministerium gibt Hinweise für einen regulären Schulbetrieb

Das Verhalten von Allen kann dazu beitragen, das Infektionsgeschehen günstig zu beeinflussen. Deshalb bittet das Ministerium im gemeinsamen Interesse für einen regulären Schulbetrieb folgende Hinweise sorgfältig zu beachten:

  • Wenn Sie bei Ihrem Kind Symptome wie z.B. Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, trockener Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, Verlust von Geschmacks-/ Geruchssinn, Atemprobleme bemerken, muss Ihr Kind zuhause bleiben. Lassen Sie in diesem Fall unbedingt durch Ihre Haus- bzw. Kinderärztin oder Ihren Haus- bzw. Kinderarzt nach telefonischer Absprache einen Test auf SARS-CoV2 durchführen. Erst wenn dieser Test negativ ist, kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen.
  • Wenn der Test positiv ausfällt, wird durch das Gesundheitsamt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Diese kann bei nicht bestehenden oder nur geringfügig
    ausgeprägten Krankheitszeichen zuhause (Heimquarantäne) oder in seltenen Fällen, sofern eine stationäre Behandlung sinnvoll erscheint, im Krankenhaus erfolgen. In diesem Fall informieren Sie bitte umgehend auch die Schulleitung.
  • Eine Entlassung aus der Quarantäne – ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt (leichter Krankheitsverlauf) – kann frühestens 14 Tage nach Symptombeginn und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit erfolgen. Erst dann kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen.
  • Wenn bei Ihrem Kind Symptome während der Unterrichtszeit auftreten, wird die Schule Ihr Kind isolieren und Sie umgehend informieren, damit Sie Ihr Kind abholen können. Auch dann lassen Sie bitte unbedingt durch Ihre Haus- bzw. Kinderärztin oder Ihren Haus- bzw. Kinderarzt nach telefonischer Absprache einen Test auf SARS-CoV2 durchführen.
  • Eine 14-tägige Quarantäne wird auch dann angeordnet, wenn Ihr Kind engen Kontakt zu einer infizierten Person hatte, bei der SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde. Am fünften Tag nach dem Kontakt zu dieser Person wird Ihr Kind durch das Gesundheitsamt auf das Coronavirus getestet, um eine etwaige Infektion frühzeitig nachweisen zu können. Eine frühere Testung könnte zu falschen Ergebnissen führen.
  • Wenn es einen Fall einer positiv getesteten Person in der Schule Ihres Kindes gibt, wird nach fallbezogener Einschätzung des Gesundheitsamtes das jeweilige Umfeld (Klasse, Kurs, Klassen-/Kursstufe, Arbeitsgemeinschaft etc.) bis hin zur gesamten Schule getestet, auch wenn keine Symptome vorliegen und kein direkter Kontakt zu der infizierten Person bestand.
  • Das Gesundheitsamt entscheidet in eigener Zuständigkeit im Rahmen einer Risikobewertung, ob und wie lange einzelne Klassen, Kurse oder ganze Schulen geschlossen werden müssen.In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Schule verpflichtet ist, sowohl den Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten eines COVID-19 Falles in
    der Schule dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.


Planungsgrundlagen für das kommende Schuljahr

Mit Schreiben vom 30. Juni 2020 informierte das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz alle Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien, dass zur Vorbereitung des Schuljahres 2020/2021 drei mögliche Szenarien vorbereitet werden müssen, da man zwar die Wiederaufnahme des Regelbetriebs plane, aber das Infektionsgeschehen der nächsten Wochen nicht vorhersagen könne. Diese Szenarien sehen wie folgt aus:

Szenario 1: Regelbetrieb ohne Abstandsgebot

Bei weiterhin niedriger Infektionsrate entfällt das Abstandsgebot in Schulen. Es gelten die Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen des „Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ in der 4. überarbeiteten Fassung. Der Präsenzunterricht kann im regulären Klassenverband und in den regulären Lerngruppen stattfinden. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines ärztlichen Attests nach Nr. 4 des Hygieneplans-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz in der 4. überarbeiteten Fassung von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit sind, erhalten ein Angebot im Fernunterricht, das dem Präsenzunterricht gleichsteht.

Szenario 2: Eingeschränkter Regelbetrieb mit Abstandsgebot

Aufgrund eines Anstiegs des Infektionsgeschehens werden für eine Schule, eine Region oder das Land das generelle Abstandsgebot und ggf. weitere Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen in Schulen wieder eingeführt. Damit wird ein Wechsel zwischen Präsenzunterricht und häuslichen Lernphasen erforderlich.
Eine Notbetreuung ist anzubieten.

Szenario 3: Temporäre Schulschließung

Aufgrund der innerschulischen, regionalen oder landesweiten Infektionslage wird der
Präsenzunterricht für einen Teil der Schule (Kurs/Klasse/Klassenstufe oder Jahrgangsstufe) oder die gesamte Schule untersagt. Der Unterricht muss ausschließlich als Fernunterricht erfolgen. Eine Notbetreuung ist bei einer teilweisen Schulschließung für die davon nicht betroffenen Schülerinnen und Schüler anzubieten.

Die Schulen müssen sich auf alle drei Szenarien vorbereiten und bis zum Ende der Sommerferien für jedes Szenario ein organisatorisches und pädagogisches Konzept erarbeiten und der Schulaufsicht vorlegen.