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Nachrichten Mainz | Am Montag, 8. Februar 2021, öffnet das städtische Briefwahlbüro im Stadthaus, Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1, Briefwahlbüro (Erdgeschoss), für potentielle Briefwähler zur Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021.


Das Briefwahlbüro und die Regelungen

Besucherinnen und Besucher werden gebeten, den barrierefreien Zugang über die Große Bleiche zu nutzen. Der Eingang ist ausgeschildert. Bitte tragen Sie einen Mund-Nasenschutz und bringen Sie einen eigenen Kugelschreiber mit. Sollte ein Wahlberechtigter am 14. März 2021 seine Stimme nicht in seinem Wahllokal abgeben können, so besteht für wahlberechtigte Mainzer Bürgerinnen und Bürger unter der Anschrift Stadtverwaltung Mainz – Briefwahlbüro – Stadthaus Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1 55116 Mainz die Möglichkeit, schriftlich – unter Verwendung der Wahlbenachrichtigung – die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen und Informationen zu den aufgeführten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 06131 – 121500 erreichbar. Zudem besteht die Möglichkeit, per email unter briefwahlbuero@stadt.mainz.de in Kontakt zu treten. Bei persönlicher Vorsprache muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden.

Soll zudem ein Beauftragter die Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl abholen, so muss der Wahlberechtigte eine schriftliche Vollmacht für den Abholenden ausstellen. Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros ist auch die sofortige, persönliche Stimmabgabe möglich.

Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet:

Montag und Mittwoch 08.00 – 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.00 – 16.00 Uhr
Freitag 08.00 – 13.00 Uhr

Am Freitag, 12. März 2021, ist das Briefwahlbüro überdies ergänzend von 08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Die Briefwahlunterlagen müssen an diesem Freitag, 12. März 2021, bis spätestens um 18.00 Uhr im Briefwahlbüro beantragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung (Attest erforderlich) kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen von einem Dritten mit Vollmacht noch am Wahlsonntag, 14. März 2021, bis spätestens 15.00 Uhr im Briefwahlbüro beantragt und ausgestellt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ausgefüllten Unterlagen am Sonntag, 14. März 2021, bis spätestens 18.00 Uhr, dem Wahlbüro vorliegen müssen. Wir bitten daher eindringlich, die Wahlunterlagen frühzeitig zu beantragen bzw. ausgefüllt zurück zu senden.

Wähler, die per Briefwahl entscheiden, werden gebeten, die Briefwahlunterlagen nicht in ihrem angestammten Wahllokal abzugeben, sondern zentral im Briefwahlbüro im Stadthaus Groß Bleiche, Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1 (Erdgeschoss).

Achtung: Briefwahlunterlagen, die postalisch an das Briefwahlbüro zurückgeschickt werden, brauchen nicht frankiert zu werden. Sollten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die glauben wahlberechtigt zu sein, bis zum Sonntag, 21. Februar 2021, noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir diese, sich unter Telefon 06131-121500 den Stimmbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer zu erfragen. Sodann können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahltag in Ihrem Wahllokal unter der Angabe der Wählerverzeichnis-Nummer und Vorlage des amtlichen Ausweises wählen gehen.