Unbenannt
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Krankenhäuser, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten behandeln, können Versorgungsaufschläge für deren Behandlung beantragen. Die Versorgungsaufschläge wurden durch das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 22. November 2021 eingeführt.


Gesundheitsminister Clemens Hoch

Die erste Auszahlung an die berechtigten Krankenhäuser erfolgte am 16. Dezember 2021 in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro. Umfasst waren die Kalenderwochen 44 – 46. „In den Einrichtungen wird unglaublich viel geleistet. Die Arbeitsbelastung der Menschen im medizinischen Bereich übersteigt seit Monaten menschliche Grenzen.

Ich bin sehr froh, dass schon heute die nächste Auszahlung erfolgen konnte. Diese Auszahlung in Höhe von rund 9,8 Millionen Euro umfasst weitere vier Wochen“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Die hohe Summe belege die enorme Belastung der Krankenhäuser durch die Behandlung von Corona-Patienten. Trotz der sehr kurzen Zeitschiene, die auf Bundesebene für das Verfahren vorgegeben ist, sei es erneut gelungen, Zahlungen für einen größeren Zeitraum auszuzahlen. Hier seien aber noch Nachbesserungen auf Bundesebene erforderlich, so Hoch. Eine dritte Auszahlung sei für den 18. Januar 2022 geplant.