| Das Sturmtief „Klaus“, das von den Wetterdiensten angekündigt war, hat an diesem Donnerstagnachmittag (11. März 2021) in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz für mehrere Feuerwehreinsätze gesorgt. Boost your City war bei einigen davon vor Ort.
Baum stürzte in Telefonleitung
Um kurz nach 16:00 Uhr ging es für die Einsatzkräfte der Feuerwache 2 in den Angelrechweg in Mainz-Gonsenheim. Hier war ein etwa fünf Meter hoher Baum in eine Telefonleitung gestürzt. Die Feuerwehr schob den Baum mit Hilfe einer Steckleiter zurück, sodass dieser sich von der Telefonleitung löste und zu Boden stürzte. An der Telefonleitung entstand dabei kein Schaden.
Baum drohte gegen Wohnhaus zu stürzen
Die Freiwillige Feuerwehr Mainz-Bretzenheim hatte es fast zur gleichen Zeit in der Anzengasse ebenfalls mit einem umgestürzten Baum zu tun. Dieser kippte gegen einen nebenan stehenden Baum, sodass dieser drohte ebenfalls umzustürzen und auf ein Wohnhaus zu krachen. Die Feuerwehr schnitt den bereits umgekippten Baum mittels einer Kettensäge mittig durch, sodass keine Gefahr mehr für die Anwohner bestand.
Absperrmaßnahmen wegen umgeknickten Baum in der Göttelmannstraße
In der Göttelmannstraße in Mainz-Weisenau musste die Feuerwehr ebenfalls tätig werden. Hier war ein rund zehn Meter hoher Baum wegen des Sturms umgeknickt und drohte auf einen Fußweg an der Niklas-Vogt-Straße zu fallen. Die Feuerwehr nahm Absperrmaßnahmen vor, nachdem klar war, dass der Baum sicher durch einen Zaun gehalten wurde und nicht unkontrolliert zu Boden fallen konnte.
Besitzer der Bäume müssen für Schäden, Entfernung und Entsorgung der Bäume selbst aufkommen
Bei allen Einsätzen wurden die Besitzer der Bäume von der Feuerwehr informiert, dass diese selbst für die Schäden, Entfernung und Entsorgung aufkommen müssen. Es heißt: „Umfallen allein ist kein Schaden.“ Für das Entsorgen eines umgestürzten Baums zahlen Gebäudeversicherer nicht. Fällt der Baum zum Beispiel aufs eigene Grundstück und richtet weiter keinen Schaden an, muss der Besitzer selbst das Zersägen und Entsorgen bezahlen. Die Voraussetzung für die Übernahme nach Schäden durch Stürme ist fast immer, dass mindestens Windstärke acht gemessen wurde. Das bedeutet eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Stundenkilometern. Die Versicherungen berufen sich dabei auf die Messungen des Deutschen Wetterdienstes.