Drehbruecke am Winterhafen e1647027417903
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Der Bereich des Winterhafens auf der Mole zwischen Drehbrücke und dem sogenannten Bootshaus ist seit Jahren ein beliebter Treffpunkt. Gerade in den letzten beiden Jahren hat die Frequentierung – auch auf Grund der Corona-Pandemie – des Bereichs nochmal stark zugenommen.


Gefahr für Tiere und Menschen

Es wird dort nicht mehr nur auf den zugelassenen Plätzen gegrillt, sondern es finden regelrechte Feierlichkeiten auf den Wegen und Straßen und in der Grünanlage der Mole statt. Hierbei wird teils zugleich unter Nutzung von sogenannten Bluetooth-Boxen (und ähnlichen Geräten) laut Musik abgespielt, Trinkspiele werden veranstaltet und letztlich gehen in großen Mengen mitgebrachte Gläser oder Flaschen entweder unabsichtlich oder zu späterer Stunde sogar gewollt zu Bruch und führen damit zur Gefährdung von Menschen, Tieren oder beispielsweise Radfahrern.

Die entsprechenden Begleiterscheinungen sind bekannt. Die Stadtverwaltung hat in den letzten Jahren vor Ort bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Situation in den Griff zu bekommen. Dennoch wurde im letzten Jahr ein Zustand erreicht, der es aus Sicht der Verwaltung unumgänglich macht, für die bevorstehende Freiluftsaison weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Aus diesem Grunde hat der Stadtvorstand unter Leitung von Oberbürgermeister Michael Ebling und unter Beteiligung der Wirtschafts- und Ordnungsdezernentin Manuela Matz sowie der Gründezernentin Janina Steinkrüger am gestrigen Tag beschlossen, den Gremien und dem Stadtrat zum einen eine „Gefahrenabwehrverordnung Glasverbot im Bereich Winterhafen“ und zudem eine Änderung der Grünanlagensatzung zum Verbot von Tonwiedergabegeräten in den Nachtstunden vorzulegen.

Glasbehältnisse und Musik-Wiedergabegeräte verboten

Mit der Gefahrenabwehrverordnung Glas wird es daher vom 15. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres (zunächst zur Probe befristet auf zwei Jahre) in der Zeit zwischen 18.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens verboten sein, Glasbehältnisse in diesen Bereich mitzubringen oder mit sich zu führen. Die Gefahrenabwehrverordnung wird zahlreiche Ausnahmetatbestände für Anwohner, Gewerbetreibende, Bootseigner, die dort anliegenden Kreuzfahrtschiffe, Baby- und Kleinkindnahrung im Glas etc. beinhalten. Verstöße werden durch den Zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienst geahndet und grundsätzlich mit einem Verwarnungsgeld von 50€ belegt werden.

Darüber hinaus hat der Stadtvorstand eine Änderung der Grünanlagensatzung für die Grünanlage auf der Mole befürwortet und auf den Weg gebracht, wonach es in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr ganzjährig verboten sein wird, Geräte, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall wie insbesondere Lautsprecher oder Bluetooth-Boxen vor Ort zu nutzen. Auch diese Maßnahme dient insbesondere dem Schutz der dortigen Anwohner, Verstöße hiergegen sind ebenfalls bußgeldbewährt.

Verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt

Flankierend dazu wird der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst auch in diesem Jahr wieder verstärkt im Bereich des Winterhafens – aber auch am gesamten restlichen Rheinufer – unterwegs sein. Weiterhin wird zur Verdeutlichung des Erlaubten und des Verbotenen die Beschilderung nochmals angepasst und verbessert werden, der Entsorgungsbetrieb wird zahlreiche Mülltonnen zur Entsorgung des Mülls aufstellen. Auch die auf öffentlicher Fläche immer wieder zu beobachtenden und mittels mobiler Tische durchgeführten Trinkspiele werden ab sofort als illegale Sondernutzung gewertet. Perspektivisch wird auf der Mole – zusätzlich zu der Toilettenanlage des Biergartens auf der Molenspitze – eine weitere fest installierte Toilette errichtet.

Ordnungsdezernentin Manuela Matz dazu

„Das Rheinufer und insbesondere der Winterhafen sind ein wunderschönes Naherholungsgebiet und soll für alle Menschen zugänglich und erlebbar sein. Wir freuen uns über alle Besucherinnen und Besucher in diesem Bereich. Allerdings gilt es – wie überall im Leben – auch hier gewisse Spielregeln einzuhalten, die in den letzten Jahren, insbesondere zum Leidwesen der Anwohnerinnen und Anwohner, nicht immer befolgt wurden. Aus diesem Grund ist es notwendig geworden, hier jetzt weitere Maßnahmen zu ergreifen. Mit den maßvollen und verhältnismäßigen Maßnahmen des Glasverbots in der Zeit zwischen 18.00 und 6.00 Uhr und des ausdrücklichen Verbots der Nutzung von Tonwiedergabegeräten zur Nachtzeit erhoffen wir uns – neben all der parallel erfolgenden Aufklärungsarbeit – eine signifikante Verbesserung der Situation“.

Der Ortsvorsteher der Altstadt, Dr. Brian Huck, wurde bei den geplanten Maßnahmen eingebunden und die Anwohner und Gewerbetreibenden am Winterhafen wurden im Rahmen eines runden Tisches am 8. März 2022 bereits informiert.