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Nachrichten Mainz | Noch immer verlangt die Corona-Pandemie den Menschen viel Disziplin, Geduld, Improvisationsbereitschaft und Flexibilität ab. An diesem Dienstag (19.01.2021) haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsiden der Länder die Verlängerung des Lockdowns bis mindestens zum 14. Februar 2021 beschlossen.


Betreuungsangebot möglichst nur in Notfällen nutzen

Auch im Rahmen des zweiten Lockdowns wird Eltern empfohlen, ihre Kinder nur bei dringendem Bedarf in Tagesbetreuungseinrichtungen zu bringen und sie wann immer möglich zu Hause zu betreuen. Noch immer gilt der dringende Appell, das Betreuungsangebot möglichst nur in Notfällen wahrzunehmen. So sollen die Infektionszahlen möglichst gering gehalten werden. Die Kindertagesstätten werden somit unter diesen Bedingungen weiterhin im Regelbetrieb bei dringendem Bedarf arbeiten.

Eltern zeigen sich solidarisch

„Wir konnten bisher feststellen, dass sich die Eltern zurückhalten und die Betreuungsangebote der Kitas in der Regle nur bei dringendem Bedarf nutzen“, stellt Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch fest: „Viele Eltern zeigen sich solidarisch, helfen sich gegenseitig, finden alternative Möglichkeiten zur Betreuung ihrer Kinder und nutzen das Angebot nur bei besonderem Bedarf, oft nur tageweise.“ Zuletzt wurden rund 2.200 Kinder in städtischen Kitas betreut. Das entspricht nicht ganz der Hälfte der Gesamtkapazität an Kita-Plätzen. Ausreichend Arbeitskräfte gewährleisteten dabei einen in kleine Gruppen aufgeteilten Betrieb der Kitas.

„Wir wollen den Familien entgegenkommen, die trotz zum Teil hoher Belastung ihre Kinder nicht in einer Einrichtung betreuen lassen.“, kündigte Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch an diesem Mittwoch (21.01.2021) an. Eltern von Kindern in städtischen Kitas sollen den Elternbeitrag (betrifft nur Krippen und Horte) und/oder nur den Verpflegungskostenbeitrag für die Monate Januar und Februar auf Antrag zurückerstattet bekommen können. Die Kita muss auf dem Antrag bestätigen, dass die Einrichtung nicht besucht wurde. Die konkrete Rückerstattung soll dann im Laufe des März erfolgen. Beim Ausfüllen der Anträge können die Eltern auf Unterstützung durch das Kita-Personal rechnen.

Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch: „Wir wollen auf diese Weise ein Zeichen setzen und allen Eltern danken, die diese Ausnahmesituation in unserer Stadt mittragen. Die weiteren Entwicklungen werden wir genau beobachten und dann entscheiden, ob wir diese Phase verlängern werden.“ Die Landeshauptstadt werde auch die Mindereinnahmen der freien Träger übernehmen, die auf die Erhebung von Beiträgen für Betreuung und Verpflegung verzichteten.

Abwesenheitstage pro Kind werden erhöht

Um finanzielle Härten in der Kindertagespflege auszugleichen, erhöht das Amt für Jugend und Familie die satzungsgemäß üblichen bis zu zehn Abwesenheitstage pro Kind auf zwanzig Tage. Das Amt für Jugend und Familie gleicht also die Förderleistung für an zwanzig anstatt für an zehn Tagen ausgefallene Betreuung aus. Eltern und Kindertagespflegepersonen werden so gestellt, als sei das Kind regulär betreut worden. Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch: „Das mindert den finanziellen Druck für die Eltern, die ihre Kinder nicht in die Betreuung bringen, und bringt den dazugehörigen Tagespflegepersonen ebenfalls eine finanzielle Entlastung.“