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Bei der Stadtverwaltung Mainz beginnen derzeit die Vorbereitungen zur Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen, Ersatzschöffen, sowie der Jugendschöffen (im Folgenden als „Schöffen“ bezeichnet) für die Jahre 2024 bis 2028. In die Vorschlagsliste werden voraussichtlich insgesamt rund 400 Mainzer Bürger aufgenommen, die nach Wunsch des Gesetzgebers den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen entstammen sollen, um ein möglich reales Abbild der Gesellschaft darzustellen.

Die Funktion eines Schöffen ist als „vermittelnde Instanz“ zwischen der Justiz sowie der Bevölkerung zu sehen

Ein Schöffe sollte auf Grund seiner Lebenserfahrung und seines „gesunden Menschenverstandes“ rechtliche Zusammenhänge erkennen und bewerten können, um diese dann im Rahmen der in den Gesetzen vorgegebenen Entscheidungsspielräume anzuwenden. Speziell Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Anforderung muss nicht schul- oder berufsmäßig erworben sein. Es reicht aus, wenn man auf eine eigene Kindererziehung verweisen kann. Willkommen sind auch Bewerbungen von Menschen, die ehrenamtlich oder beruflich mit jungen Menschen zu tun haben oder hatten.

Eine juristische Vor- bzw. Ausbildung ist für die Übernahme und Ausübung des Ehrenamtes als Schöffe nicht erforderlich

Die Position des Schöffen ermöglicht durch die unmittelbare Beteiligung ungewöhnliche Einblicke in die Abläufe juristischer Verfahren und wird zugleich von vielen Schöffen, die über Jahre bereits dieses Amt ausführten, als „wichtige und hochinteressante Erfahrung“ beschrieben. Zu den Rechten eines Schöffen gehört es unter anderem, Fragen an Prozessbeteiligte zu stellen und an allen Beratungen und Abstimmungen teilzunehmen. Als Pflichten sind insbesondere die Teilnahme an jährlich mindestens 12 Sitzungen zu benennen, als auch die unmittelbare Mitwirkung bei der Urteilsfindung oder einer möglichen Einstellung des Verfahrens.

Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit einen finanziellen Ausgleich als Ersatz für den entstandenen Verdienstausfall und die Fahrtkosten

Sie sind zugleich gesetzlich davor geschützt, dass ihnen durch die Ausübung ihres Ehrenamtes ein Nachteil – zum Beispiel durch Kündigung des Arbeitsplatzes – entsteht. Vorausgesetzt werden bei Interessenten für das Ehrenamt bei Erfüllung der nachfolgenden Kriterien naturgemäß gute Kenntnisse der deutschen Sprache, um dem Verfahrensgeschehen ohne Einschränkungen folgen zu können, zudem:

  • der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit,
  • Alter zwischen 25 und 69 Jahren
  • Wohnsitz in Mainz zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bis Ende Dezember 2022 bewerben

Richten Sie Ihre Bewerbung für das Schöffenamt schriftlich an die
Stadtverwaltung Mainz
Bürgeramt
Wahlbüro
Postfach 38 20
55028 Mainz

Ansprechpersonen:
Herr Peter Frommelt Tel. 06131 – 12 30 16
Frau Brigitte Lehn Tel. 06131 – 12 38 38

Für das Jugendschöffenamt bewerben Sie sich dagegen schriftlich bei der
Stadtverwaltung Mainz

Amt für Jugend und Familie
Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe
Postfach 3620
55026 Mainz

Ansprechpersonen:
Herr Frederik Dittrich Tel. 06131 – 58 610 24
Frau Linda Faller Tel. 06131 – 58 610 26

Die Stadtverwaltung Mainz erstellt dann im Folgenden eine Vorschlagsliste, aus der ein Ausschuss beim Amtsgericht Mainz bis Ende 2023 die erforderlichen Personen auswählt. Das jeweilige Bewerbungsformular finden an der (Jugend-)Schöffentätigkeit Interessierte auf der Homepage der Stadt Mainz