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Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) hat die Bundesregierung angegriffen – und letztlich auch die eigene Landesregierung. Die sinkenden Fallzahlen in Sachen Corona-Virus dürften nicht ignoriert werden. Das Infektionsschutzgesetz verlange schon jetzt Öffnungen – oder eine Gesetzesänderung.

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin hat sich über Facebook geäußert. Er weist auf die bestehende Rechtslage. Demnach seien Lockerungen der Maßnahmen nötig, wenn der Inzidenzwert dauerhaft unter 50 falle: Dieser Wert stellt dar, wie viele Neuinfektionen es innerhalb einer Woche gibt – auf 100 000 Einwohner hochgerechnet.

In Rheinland-Pfalz betrug der Wert an diesem Dienstag 45,3, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. Den niedrigsten Wert hat demnach Zweibrücken mit 8,8 und den höchsten Wert Birkenfeld mit 100,4. Die Städte Mainz und Worms sowie die Landkreise Mainz-Bingen, Bad Kreuznach und Alzey-Worms liegen unter dem Grenzwert von 50.

Bundestag hat bisher schnell reagiert

Auf diesen Grenzwert weist Mertin hin: Oberhalb dieses Wertes seien „umfassende Schutzmaßnahmen“ vorgesehen, zwischen 35 und 50 nur „breit angelegte“ und unterhalb von 35 nur „unterstützende Schutzmaßnahmen“. Dies müsse jetzt, da die Werte sinken, Folgen haben: „Es ist daher verfassungsrechtlich zwingend, dass bereits bei einem stabilen Unterschreiten der Schwelle von 50 substantielle Öffnungsschritte eingeleitet werden müssen.“

„Dieser Schwellenwert steht auch nicht im Belieben der Bundesregierung und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten“, legt Mertin nach. Die Argumentation, man müsse aufgrund der Mutation des Virus vorsichtiger sein, greift für den Justizminister nicht. Wenn es diese Bedenken wegen der Mutation gebe, müsse das Infektionsschutzgesetz entsprechend geändert werden: „Der Bundestag hat im vergangenen Jahr mehrfach demonstriert, dass das notfalls auch in wenigen Tagen möglich ist.“

Die jetzige Situation sorge indes für Rechtsunsicherheit: „Die Politik erwartet von den Bürgerinnen und Bürgern, dass diese die gesetzlichen Bestimmungen einhalten – und setzt dies auch notfalls mit hohen Bußgeldern durch.“ Dann dürften die Bürger umgekehrt  erwarten, dass die Politik die gesetzlichen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes von der Politik einhalte.