Alexander Schweitzer
Alexander Schweitzer

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird das Betreuungsrecht bundesweit umfassend neugestaltet. Ziel der Gesetzesreform ist es, die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen möglichst nur dann bestellt werden, wenn dies zum Schutz der Betroffenen erforderlich ist. Ein selbstbestimmtes Leben der Betroffenen soll insbesondere mit dem neuen Instrument der „erweiterten Unterstützung“ gefördert werden.

Der Sozialminister von Rheinland-Pfalz Alexander Schweitzer

„Das Thema der rechtlichen Betreuung betrifft viele Menschen und kann jeden von uns treffen“, erklärte Sozialminister Alexander Schweitzer. „Die rechtliche Betreuung wird dann notwendig, wenn ein Mensch eine bestimmte Situation nicht oder nicht mehr allein bewältigen kann. Die Gründe können vielschichtig und komplex sein, etwa ein hohes Lebensalter, eine Krankheit oder eine Behinderung. Dabei müssen alle Menschen ihr Recht auf Selbstbestimmung ausüben können.“

Das Recht auf Selbstbestimmung und Autonomie im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention stehen daher im Mittelpunkt der Strukturreform im Betreuungsrecht. „Durch die Reform des Betreuungsrechts wird ein Paradigmenwechsel vollzogen: Nicht mehr das ‚Wohl‘ des Betreuten, sondern der ‚Wunsch und Wille‘ des Betreuten bilden den Kern des neuen Betreuungsrechts“, betonte Minister Schweitzer.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sieht das Betreuungsorganisationsgesetz künftig das neue Instrument der „erweiterten Unterstützung“ vor

Ziel des zeitlich begrenzten Fallmanagements ist es, eine gesetzliche Betreuung möglichst zu vermeiden und das selbstbestimmte Leben und Handeln der Betroffenen zu fördern. „Die erweiterte Unterstützung ist ein sinnvoller Ansatz zur Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention in Rheinland-Pfalz.  Der Bundesgesetzgeber hat dabei allerdings Neuland betreten. Das Instrument der erweiterten Unterstützung werden wir daher zunächst in verschiedenen Kommunen modellhaft erproben“, sagte Minister Schweitzer.

Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Änderung betreuungsrechtlicher Vorschriften, das ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, sieht hierzu eine entsprechende Modellklausel vor. Das neue Instrument der erweiterten Unterstützung soll demnach zunächst durch bis zu zwei Stadtverwaltungen und bis zu vier Kreisverwaltungen erprobt werden. „Die modellhafte Umsetzung der erweiterten Unterstützung soll dazu beitragen, dass in geeigneten Fällen die größtmögliche Teilhabe und Selbstbestimmung für die Betroffenen erreicht werden kann“, erklärte Minister Schweitzer. Zur Durchführung können die örtlichen Betreuungsbehörden ganz oder teilweise Betreuungsvereine oder berufliche Betreuer beauftragen. Das Land unterstützt die Modellkommunen mit Landeszuwendungen für Personal- und Sachausgaben mit jeweils bis zu 45.000 Euro.