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Das Grün- und Umweltamt der Stadt Mainz und die Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz haben ein Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünungen ins Leben gerufen. Durch Zuschüsse sollen vor allem private Grundstückseigentümer dazu ermutigt werden, Dächer und Außenwände ihrer Immobilien mit geeigneten Pflanzen in grüne Oasen zu verwandeln. Der Anteil an grünen Flächen im besiedelten Stadtgebiet kann hierdurch deutlich gesteigert werden.


Die Vorteile sind bekannt

Pflanzen produzieren Sauerstoff, filtern Schadstoffe und Staubpartikel, sie halten Regenwasser zurück und die Verdunstung sorgt für Kühlung und verringert die innerstädtische Wärmebelastung. Für die Menschen in der Stadt trägt dies zur Beibehaltung der Lebensqualität in Zeiten des Klimawandels bei. Die grüne Hülle senkt zudem die Energiekosten des Gebäudes, eine Kombination von Photovoltaik und Dachbegrünung ist möglich. Dies dient gleichzeitig der Umsetzung der Maßnahme B 1.2 Entwicklung „Grüner Infrastruktur – Mitwachsende Begrünung“ des Masterplan 100% Klimaschutz Mainz.

Darüber hinaus bieten Dach- und Fassadenbegrünungen Tieren wie Insekten und Vögeln Nahrung und Nistmöglichkeiten, sie dienen als wichtige Trittsteine im Biotopverbund und tragen zur Erhaltung der Artenvielfalt bei – auch im Sinne der Biodiversitätsstrategie der Stadt Mainz.

Förderantrag stellen

Der Antrag kann bei der Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz gestellt werden (Hier geht es zum Förderantrag). Gefördert werden extensive und intensive Dachbegrünungen sowie bodengebundene Fassadenbegrünungen von Gebäuden und freistehenden Mauern im Stadtgebiet von Mainz auf privaten Grundstücken.

Antragsberechtigt sind private Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Vereine, Verbände sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Voraussetzungen:

  • Die Antragstellung muss vor Baubeginn erfolgen.
  • Die Dach- und Fassadenbegrünung ist von einem Fachbetrieb gemäß dem Stand der Technik zu planen und auszuführen.
  • Die Begrünungsmaßnahme muss freiwillig erfolgen, es darf keine Verpflichtung zur Begrünung zum Beispiel aufgrund von kommunalen Satzungen bestehen.
  • Die Begrünung ist für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren anzulegen.

Die Förderung ist zusätzlich mit weiteren Förderprogrammen kombinierbar. Auch die Kombination mit einer Photovoltaikanlage ist möglich. So sind Flächenpotenziale gleich mehrfach nutzbar.

Für Dach- und Fassadenbegrünungen gibt es einen finanziellen Zuschuss von bis zur Hälfte der Kosten. Die maximalen Fördersummen liegen je nach Größe der Gebäude und Flächen bei 3.000 und 7.000 Euro für Dächer und 500 und 1.000 Euro bei Fassaden.