Mainz. Seit Dienstag (16. März 2021) gilt am Mainzer Rheinufer eine Maskenpflicht von der südlichen Eisenbahnbrücke bis zur Fußgängerbrücke am Mainzer Zollhafen. Grund dafür ist die “Inzidenz”, die in zwei der letzten drei Tage über 50 gelegen hat. Volt Mainz sieht diese generelle Maskenpflicht äußerst kritisch und fordert die Stadt Mainz auf, diese auf einzelne Bereiche zu beschränken.


Maskenpflicht auf einzelne Bereiche am Rheinufer beschränken

Gegen die generelle Maskenpflicht am Rheinufer sprechen verschiedene Argumente. Ein erhöhtes Risiko zur Infektion mit dem Coronavirus im Freien besteht nur dann, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können oder es zu Gruppenansammlungen mit Gesprächssituationen kommt (Quelle: BzgA). Diese Ansammlungen sind bereits durch Kontaktbeschränkungen begrenzt, hierfür bedarf es deshalb keiner weiteren Regelungen für das Rheinufer. Zudem können fast überall am Mainzer Rheinufer, auch bei viel Betrieb, die Mindestabstände eingehalten werden. Lediglich an einzelnen Bereichen, wie beispielsweise im Baustellenbereich am Hilton-Hotel oder an der Fußgängerbrücke der Nordmole, ist das nicht möglich. Deshalb muss die Maskenpflicht auf diese Bereiche beschränkt werden. Am restlichen Rheinufer ist eine Maskenpflicht sinnlos und kontraproduktiv.

„Durch die Maskenpflicht am Rheinufer wird dort de facto der Sport verboten und die Pflicht wirkt sich möglicherweise kontraproduktiv  auf das Infektionsgeschehen aus. Nun werden die Menschen auf den Bürgersteigen der Neu- und Altstadt joggen/spazieren und kommen anderen Menschen ohne Maske viel näher als am Rhein. Am Rheinufer ist deutlich mehr Platz als auf den Bürgersteigen.“ Forian Köhler-Langes, City-Lead Volt Mainz

Die Menschen kommen sich auf Bürgersteigen näher als am Rhein

Da die Pflicht ebenfalls für Jogger*innen und Radfahrer*innen gilt, hat die Stadt Mainz de facto ein Sportverbot für das Mainzer Rheinufer erklärt, denn Joggen mit Maske ist mehr als abenteuerlich, wenn nicht gar gesundheitsgefährdend. Dies ist nicht gerechtfertigt und kann den Bürger*innen nicht vermittelt werden. Das Problem wird hiermit nicht nur verlagert sondern Konflikte im öffentlichen Raum verschärfen sich. Fahrradfahrer*innen und Jogger*innen müssen nun auf andere Bereiche der Stadt ausweichen, sodass es beispielsweise auf Bürgersteigen viel enger wird und vermehrt Konflikte auftreten. Die sowieso schon angespannte Lage für die städtischen Freiräume wird weiter verschärft und zeigt ein generelles Problem in Mainz: Wir brauchen mehr Freiräume für die Menschen in der Stadt.

„In der aktuellen Situation müssen wir in der Politik endlich an den Punkt kommen, an dem wir sinnvolle und effektive Regelungen mit Augenmaß ergreifen, anstatt in einen Aktionismus mit willkürlichen Regeln zu verfallen.“  Tilman Schweitzer Volt Mainz; Mitglied im Verkehrsausschuss Mainz



Alkoholverbot aufheben und to-go-Verkauf wieder erlauben

Außerdem steht Volt in Mainz auch weiterhin hinter der Forderung vom Landesverband Volt Rheinland-Pfalz, das Alkoholverbot im Freien unverzüglich aufzuheben. Denn auch dies wurde mit Begründung zur Vermeidung von Gruppenansammlungen eingeführt, obwohl diese ebenfalls bereits durch die Kontaktbeschränkungen reglementiert werden. Deshalb fordert Volt Mainz auch das Verkaufsverbot von Alkohol „to-go“ unverzüglich aufzuheben. In der aktuellen Situation müssen die Menschen eher dazu animiert werden sich an der frischen Luft zu treffen, anstatt aufgrund unsinniger Regelungen in geschlossenen Räumen zu bleiben und sich somit einem höheren Infektionsrisiko auszusetzen. Solche unsinnigen Maßnahmen gefährden neben dem schlechten Impfmanagement der Bundes- und Landesregierungen die Akzeptanz in der Bevölkerung für wirkliche sinnvolle Maßnahmen und tragen nicht zur Beruhigung des Infektionsgeschehens bei.

Folgende Regeln gelten seit Dienstag:

  • In den Einzelhandel dürfen Kunden nur noch mit Termin. Dann darf ein Kunde pro 40 Quadratmeter in den Laden.
  • Die Anmelde-Regel gilt auch für Büchereien und Archive.
  • Ausgenommen sind nach wie vor Supermärkte, Tankstellen, Baumärkte, Läden für Tierfutter und Drogerien.
  • Sport ist in Einzelsportarten möglich: Im Freien, mit maximal fünf Menschen aus zwei Hausständen sowie für bis zu 20 Kinder im Alter bis zu 14 Jahren.
  • Proben sind untersagt.
  • Die Maskenpflicht in der Altstadt und rund um den Hauptbahnhof wird verlängert auf 8 bis 18 Uhr.
  • Die Maskenpflicht wird erweitert auf das Rheinufer. Sie gilt jeweils von 12 bis 22 Uhr von der Eisenbahnbrücke Süd bis zur Drehbrücke am Zollhafen.
  • Friseure, Kosmetik- und Tattoostudios bleiben offen.