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Nachrichten Mainz | Aufgrund der aktuellen Situation hat das Direktorium des Katholischen Klinikum Mainz die Aufhebung des Besuchsrechts beschlossen. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres, doch es gibt wenige Ausnahmen. So dürfen Patienten im Sterbeprozess weiterhin Besuch empfangen und auch für werdende Eltern gilt das Besuchsverbot nicht.


Weitere Regelungen, die zu beachten sind

Neben dem Besuchsverbot gelten weitere Regelungen zum Schutz der Patienten und der Mitarbeiter. Wer Gepäck für einen Patienten im Krankenhaus abgeben möchte, hat dazu lediglich in der Zeit zwischen 13:00 und 18:00 Uhr am Haupteingang der Klinik die Möglichkeit. Die Sachen dürfen vom Besucher nicht auf das Zimmer des Patienten gebracht werden. Aus diesem Grund wird auch darum gebeten, alle Utensilien zu beschriften und keine Wertsachen mit abzugeben. Der Bargeldbetrag sollte auf maximal 20 Euro beschränkt sein.

Außerdem gelten natürlich die generellen Regelungen, dass vor Ort eine Alltagsmaske getragen und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Auch auf die Hand-Hygiene, also das Niesen in die Armbeuge und das Desinfizieren der Hände sollte geachtet werden.

Das Klinikum gibt außerdem Tipps zum richtigen Umgang mit der Maske: 

  • Waschen oder desinfizieren Sie Ihre Hände immer bevor und nachdem Sie die Maske anlegen oder ablegen
  • Die Maske sitzt richtig oben unterhalb der Augen und unten unterhalb des Kinns. Mund und Nase sind dabei vollständig bedeckt.
  • Die Maske nicht zwischendrin anfassen oder abziehen, ansonsten die Hände zuvor und anschließend waschen oder desinfizieren.
  • Auch wenn die Maske getragen wird, sollte in die Armbeuge geniest und gehustet werden.
  • Einwegmasken sollten so entsorgt werden, dass sie direkt im Mülleimer landen und keine anderen Oberflächen berühren.