Nachrichten Mainz | Beim Jugendmaskenzug am Samstag, 08. Februar sowie am Rosenmontag, 24. Februar, hat die Landeshauptstadt Mainz per Allgemeinverfügung erneut Lkw-Fahrverbote für die Innenstadt erlassen. Das Fahrverbot gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen.
Die Sicherheitslage erfordert, dass ein Befahren der Bereiche mit Lastkraftwagen zum Schutze der Teilnehmer/innen und der Besucher/innen des Jugendmaskenzuges und des Rosenmontagszuges verhindert wird.