Die Stadt Mainz teilt mit: Der Entsorgungsbetrieb Mainz hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit Schreiben vom 08.05.2018 einen Antrag auf Planfeststellung für die Errichtung der mineralischen Deponie Mainz-Laubenheim gestellt. Die beantragte Errichtung soll – wie bekannt – im ehemaligen, von der Firma Heidelberg Cement ausgebeuteten Steinbruch, erfolgen.

Die Verfüllung der südlichen Teilfläche des Steinbruchs soll durch Realisierung einer rund 11 ha großen Deponie erreicht werden. Hierfür ist die Ablagerung von ausschließlich mineralischen Materialien vorgesehen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse I und II gemäß Deponieverordnung in der Fassung vom 04. März 2016 erfüllen.

Die dem Vorhaben zugrundeliegenden Planunterlagen werden
• im Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, (Foyer),
• im Grün- und Umweltamt, Geschwister-Scholl-Str. 4, 55131 Mainz, Haus C, Zimmer 5,
• in der Ortsverwaltung Hechtsheim, Morschstr. 1, 55129 Mainz,
• in der Ortsverwaltung Laubenheim, Longchampplatz 1, 55130 Mainz,
• sowie in der Ortsverwaltung Weisenau, Tanzplatz 3, 55130 Mainz,in der Zeit vom 09.07.2018 bis zum 17.08.2018 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausliegen. Die SGD hat die Offenlage zudem auf Bitte der Stadt Mainz wegen der Ferienzeit über die normale Offenlageperiode um 14 Tage verlängert.

Etwaige Einwendungen von Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG können bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Referat 31
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt

oder bei der
Stadtverwaltung Mainz
Jockel-Fuchs-Platz 1
55116 Mainz

bis spätestens 31.08.2018 schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen sind.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens sind alle Einwendungen, die nicht auf besonderem privatrechtlichen Titel beruhen, ausgeschlossen. Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig bekanntgegeben, dass die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das genannte Vorhaben besteht. Der Plan besteht aus folgenden, auch für die Beurteilung der Umweltauswirkungen maßgeblichen Planunterlagen:
 Erläuterungsbericht
 Pläne
 Umweltverträglichkeitsstudie
 Vermerk zum Scopingtermin
 Fachbeitrag Naturschutz
 spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
 schalltechnisches Gutachten
 Gutachten zu den Staubemissionen und –immissionen

Die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße.

Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird mittels Planfeststellungsbeschluss entschieden.

Die Bekanntmachung des Vorhabens und die Planunterlagen werden auch im Internet auf der Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd www.sgdsued.rlp.de unter „Service“  „Öffentlichkeitsbeteiligung/Bekanntmachungen“ sowie im UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de veröffentlicht.