Wie die Mainzer Polizei am heutigen Dienstag (02.03.2021) mitteilt, wurde bereits am vergangenen Donnerstag eine 80-jährige Mainzerin von bislang unbekannten Tätern um rund 60.000EUR betrogen.


Vermeintlicher Sohn in schweren Unfall verwickelt

In den Mittagsstunden erhielt die Dame einen Anruf einer männlichen Person, die sich als ihr Sohn ausgab. Der vermeintliche Sohn schilderte unter Tränen, dass er in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen sei und hierbei eine Frau tödlich verletzt habe. Nun sei er von der Polizei festgenommen worden.

Das Telefonat wurde im weiteren Verlauf an eine angebliche Polizeibeamtin übergeben. Diese schilderte der 80-Jährigen dann, dass nur die unmittelbare Zahlung eines 5-stelligen Betrages eine mutmaßlich anstehende Gefängnisstrafe gegen den Sohn abwenden würde.

Über 2 Stunden erheblichen Druck ausgeübt

In einem zweistündigen Telefonat, bei dem die Dame unter erheblichen Druck gesetzt wurde, kündigte die angebliche Polizeibeamtin dann eine weibliche Person an, die den Geldbetrag abholen würde. Letztlich erschien tatsächlich eine weibliche Täterin, die Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von ca. 60.000 EUR von der 80-Jährigen entgegennahm. Erst einige Zeit nach der Tat stellte die Geschädigte nach Rücksprache mit ihrem tatsächlichen Sohn den Betrug fest.

Seit letzter Woche kommt es im gesamten Mainzer Stadtgebiet, mit Schwerpunkt in Mainz-Ebersheim, wieder vermehrt zu Anrufen von so genannten „Call-Center-Betrügern“. Dabei wenden die Betrüger die oben geschilderte, aber auch andere Betrugsmaschen an, um an Geld, Wertgegenstände oder sensible Daten der Angerufenen zu gelangen.

Die Mainzer Polizei rät daher dringend:

  • Lassen Sie sich nicht in lange Gespräche verwickeln und beenden Sie bei verdächtigen Anrufen immer zuerst das Gespräch.
  • Tätigen Sie dann den Polizeinotruf unter der 110.
  • Geben Sie keine Auskunft über Wertsachen oder sensible Daten, insbesondere Ihrer Bankdaten.
  • Händigen Sie niemals Wertsachen oder Bargeld an Unbekannte oder vermeintliche Polizeibeamte aus.
  • Rufen Sie die Angehörigen zurück und versichern Sie sich über die Angaben.