Innenstadt Mainz
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Nachrichten Mainz | Vorerst beabsichtigt die Landeshauptstadt Mainz nicht, ein Dieselfahrverbot für Diesel Euro 5/V auf der Rheinachse einzuführen. Das teilte die Stadt an diesem Freitag in einem Pressegespräch mit. Nun legt der vorgestellte fortgeschriebene Luftreinhalteplan 2016-2020 den Maßnahmen-Fokus primär auf die Rheinachse. Dieser soll zum 1. September 2020 in Kraft treten.


Verkehrsdezernentin Katrin Eder dazu

„Vor dem Hintergrund gesunkener Belastungen im gleitenden Jahresmittel und der generell im gesamten Stadtgebiet einhergehenden deutlich sinkenden Belastung von Stickoxid-Werten sowie der gutachterlich prognostizierten weiteren Schadstoff-Reduktion durch die Einführung von Tempo 30 auf der Rheinachse zum 1. Juli 2020 als auch der weiteren Maßnahme ,Umweltspur‘ wird das zum 1.10.2020 angekündigte Fahrverbot für Dieselfahrzeuge Euro 5/V nicht in der vorliegenden und überarbeiteten Version des ,Luftreinhalteplanes 2016 – 2020, Anpassung Stickstoffdioxid mit Rheinachse‘ aufgenommen.“

Eine Umweltspur soll eingerichtet werden

Zudem plane man mit Blick auf den Herbst 2020, eine Umweltspur auf der Rheinachse einzurichten. Diese soll dann für Busse, Taxis und Radfahrer zur Verfügung stehen, um die Belastungen mit Schadstoffen – besonders am „Hotspot Rheinallee/Ecke Kaiserstraße“ – weiter zu reduzieren. „Einbußen für den Verkehrsfluss sind dadurch ausdrücklich nicht zu erwarten und wir schaffen dennoch ein Angebot für den Umweltverbund“, betont Eder. Ab Herbst 2020 werde der erste Teil der Umweltspur mit Ummarkierungen etabliert, um sie in 2021 von der Kaiserstraße bis zur Quintinsstraße durchgehend einzuführen. Man erwarte durch das Abrücken des Verkehrs von der direkten Wohnbebauung weitere Schadstoffreduktionen.

Die Verkehrsdezernentin erklärte weiter, dass zusätzlich der stadteinwärts fließende Verkehr an den sensiblen Bereichen durch intelligente Ampelschaltungen geregelt wird. Einfahren können nur noch so viele Fahrzeuge, wie es der verkehrlichen Leistungsfähigkeit zuträglich ist. Ein „Zulaufen“ der Innenstadt mit Fahrzeugen soll damit gesteuert und vermieden werden.

Zum Hintergrund:

Im Oktober 2018 hatte das Verwaltungsgericht Mainz die Landeshauptstadt zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans unter Einbeziehung eines möglichen Dieselfahrverbotes verurteilt und dessen Einführung anmahnt, sofern nicht jedwede Maßnahmen zur NO2-Reduzierung und Einhaltung des Grenzwertes ergriffen würden, um die Grenzwerte einzuhalten – und sich eine Einführung nicht als „unverhältnismäßig“ darstelle.

In den vergangenen Jahren hat die Stadt Mainz daraufhin zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Schadstoffbelastungen im Stadtgebiet zu senken. Zu den Maßnahmen gehörte unter anderem die Realisierung der Mainzelbahn und die massive Umrüstung von Bussen zur Reduzierung von Emissionen. Diese Bemühungen hat das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt in seinen Auswirkungen anerkannt.

Die Stadt Mainz setzt nun mit der vorgestellten Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2016-2020 auf Reduzierungen von Schadstoffen durch verkehrslenkende und emissionsmindernde Maßnahmen.

„Ich denke, wir schlagen mit diesen Maßnahmen einen praktikablen und guten Weg ein – wir tun viel für eine saubere Atemluft und für die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zugleich. Zur Wahrheit gehört aber auch das Faktum: Sollten im ungünstigsten Fall auf der Rheinachse nach der Corona-Phase wider Erwarten massive Überschreitungen der NO2-Grenzwerte auftreten, muss die Diskussion eines streckenbezogenen Dieselfahrverbotes aber dann nur Euro 4/IV neu geführt werden.“, erklärt Katrin Eder abschließend.



Der Vorsitzende der Mainzer FDP, David Dietz dazu

Der Vorsitzende der Mainzer FDP, David Dietz, begrüßt den Verzicht der Verwaltung auf das Fahrverbot im überarbeiteten Luftreinhalteplan: „Damit werden die richtigen Konsequenzen aus der sehr positiven Entwicklung der Messwerte gezogen, die seit Anfang 2019 deutlich zurückgegangen sind“, sagt Dietz. „Diese Entwicklung wurde durch die Corona-Krise natürlich verstärkt, aber auch ohne den Corona-Effekt haben die umfangreichen städtischen Maßnahmen gegriffen und die Messwerte weiter abgesenkt. So sind die Messwerte von 2018 in der Parcusstraße von 47 Mikrogramm in 2019 auf 42 Mikrogramm gesunken. Die FDP erwartet daher, dass der Grenzwert von 40 Mikrogramm an der wichtigen Messstelle Parcusstraße in diesem Jahr und auch dauerhaft eingehalten bzw. deutlich unterboten wird.“

Die FDP stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wie lange die vorgesehenen Tempo-30-Regelungen auf den städtischen Hauptverkehrsachsen wirklich erforderlich sind um die Grenzwerte einzuhalten – besonders für die Parcusstraße/Kaiserstraße, wo die Grenzwerte nach den bisher vorliegenden Ergebnissen in diesem Jahr auf jeden Fall eingehalten werden. Selbst das Landesumweltamt rechnet angesichts der laufenden Flottenerneuerung mit weiter sinkenden Schadstoffbelastungen durch den Verkehr.

Parcusstraße/Kaiserstraße haben eine wichtige Funktion

„Die Hauptverkehrsstraßen Rheinachse und Parcusstraße/Kaiserstraße haben eine verkehrlich wichtige Funktion mit der Bündelung der Hauptverkehre zur Entlastung der anderen Bereiche. Bei den laufenden Neuordnungen der öffentlichen Verkehrsräume wie der Großen Langgasse und am Münsterplatz erhalten die Hauptverkehrsachsen noch zusätzliche Bedeutung zur Entlastung der Stadt.“

Die FDP erwartet eine Überprüfung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan auf ihre Wirksamkeit und ihre Notwendigkeit nach einem Jahr. „Wir haben an der Stelle natürlich Vertrauen in die Verwaltung, nachdem auch auf die rasante Abnahme der Messwerte in den letzten 5 Monaten sehr schnell mit überarbeiteten Gutachten und einer Anpassung des Luftreinhalteplanes reagiert wurde“, stellt Dietz abschließend fest.