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Die Generalversammlung der SPD Mainz-Finthen hat einen neuen Vorstand gewählt. Yasmine Koch (bisher Vorsitzende) und Marco Geraci (bisher stellvertretender Vorsitzender) sind jetzt gleichberechtigte Vorsitzende, bilden also eine Doppelspitze. Zu stellvertretenden Vorsitzenden, die ebenfalls gleichberechtigt sind, hat die Versammlung Alexander Chatzigeorgiou und Manfred Mahle gewählt. In ihren Positionen bestätigt wurden Gerd Kallweit als Schriftführer und Christoph Koch als Kassenwart. Beisitzende sind Patrick Frenz, Astrid Häfner, Marcel Kösling, Thomas Kurze-Zerbe, Dr. Sebastian Röder und Raoul Taschinski. Die Wahl aller Vorstandsmitglieder ging einstimmig aus.


In ihrem Rechenschaftsbericht als Ortsvereins-Vorsitzende gab Yasmine Koch einen Überblick über die Aktivitäten in den vergangenen zwei Jahren

Sie berichtete, dass das Format „SPD vor Ort“ wieder durchgeführt wurde, u. A. am Layenhof und in der Uhlerbornstraße (wegen der Parksituation). Im Ortskern wurde eine Müllsammelaktion durchgeführt. Außerdem hat sich der Vorstand am Dreck-weg-Tag und bei der Laubsammelaktion auf dem Rodeneckplatz, zu der der Ortsvorsteher aufgerufen hatte, beteiligt.

Yasmine Koch berichtete von ihren und Marco Geracis Kooperationen mit der Ortsbeirats-Fraktion und dem Ortsvorsteher Manfred Mahle, aus denen die Leitlinien hervorgegangen sind.

v.l.n.r. Gerd Kallweit (Schriftführer), Manfred Mahle (stellv. Vorsitzender), Alexander Chatzigeorgiou (stellv. Vorsitzender), Yasmine Koch (Vorsitzende), Marco Geraci (Vorsitzender), Christoph Koch (Kassierer)

Mit dem Ziel, die Bundestags-Direktmandate ausgewogener auf die Parteien zu verteilen und damit zur Reduzierung der Überhang- und Ausgleichsmandate beizutragen, wurde folgender Antrag an den Bundesparteitag verabschiedet:

„Die SPD setzt sich – mit der entsprechenden Bitte an die Bundestags-Fraktion – für folgende Änderung des Bundeswahlgesetzes ein: Um das Direktmandat in einem Wahlkreis zu erhalten, sind mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen erforderlich. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, ist eine Stichwahl durchzuführen.“ In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass es bei allen sonstigen Direktwahlen (für Oberbürgermeister, Landräte, Ortsvorsteher etc.) notwendig ist, eine absolute Mehrheit, ggf. über eine Stichwahl, zu erreichen. Das solle unbedingt auch für die Direktwahl von Bundestagsabgeordneten gelten.