Mainz Hechtsheim Ortsverwaltung 20120120 scaled
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Am Montag, 26. Dezember 2022, 18.00 Uhr, endete die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers im Stadtteil Mainz-Hechtsheim am 12. Februar 2023.

Die Kandidaten

  • Kandidat/in 1 CDU Ulrike Cohnen
  • Kandidat/in 2 SPD Ylva Dayan
  • Kandidat/in 3 GRÜNE Jürgen Linde
  • Kandidat/in 4 FREIE WÄHLER Heike Leidinger-Stenner
  • Kandidat/in 5 FDP Jan-Hendrik Driessen
  • Kandidat/in 6 EINZELBEWERBER Kai Schütz

Gemäß § 23 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz / KWG) und § 29 Kommunalwahlordnung (KWO) sind Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn:

• Form und Frist nicht gewahrt sind,
• die erforderlichen Unterstützungsunterschriften nicht geleistet wurden,
• der Nachweis der geheimen Bewerberaufstellung nicht erbracht ist,
• die Wahlvorschläge den durch das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung aufgestellten Anforderungen nicht genügen.

Die sechs aufgeführten Wahlvorschläge entsprachen diesen Vorgaben. Der Wahlvorschlag der Partei Die PARTEI musste hingegen vom Wahlausschuss zurückgewiesen werden, da er nicht den Anforderungen des §17 KWG entsprach.

Die Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel ergibt sich nach § 62 Abs. 5 KWG wie folgt: Zunächst sind die im Ortsbeirat vertretenen Parteien und Wählergruppen nach der bei der letzten Wahl erreichten Stimmenzahl aufgeführt, es folgen die übrigen Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge der Bewerbernamen gemäß § 62 Abs. 5 KWG.

Die benannten Bewerber wurden damit als Kandidatinnen und Kandidaten bei der Wahl für das Amt der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers am Sonntag, 12. Februar 2023 zugelassen und werden in der benannten Reihenfolge auf dem Stimmzettel erscheinen.

Sollte eine Kandidatin / ein Kandidat bei diesem Wahlgang am 12.02.2023 die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich verei¬nen, ist sie/er zur Ortsvorsteherin / zum Ortsvorsteher im Stadtteil Mainz-Hechtsheim gewählt.

Sollte dies nicht der Fall sein, gehen die beiden stimmstärksten Personen in die Stichwahl am Sonntag, 05. März 2023. Dann entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen.