DSC 0054 e1556189056340
DSC 0054 e1556189056340

Nachrichten Mainz | Die Universitätsmedizin in der Landeshauptstadt Mainz lockert aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz ihre Besuchsverbote. Seit diesem Freitag sind Krankenbesuche durch Angehörige in eingeschränktem Umfang wieder möglich, das teilte die Universitätsmedizin Mainz an diesem Freitag mit.


Zu den berechtigten Personen für Besuche zählen:

  • Eltern, die ihr minderjähriges Kind besuchen
  • Eheliche und nicht eheliche Lebenspartner sowie Kinder
  • sonstige nahe Angehörige und andere nahestehende Personen
  • Aus therapeutischen oder medizinischen Gründen können nach Rücksprache mit dem betreuenden medizinischen und pflegerischen Personal im Einzelfall auch andere Personen die Patienten besuchen

Besuchszeiten

Von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr können besuchsberechtigte Personen Patienten der Universitätsmedizin Mainz besuchen. Es wird darum gebeten, dass nach 20.00 Uhr alle Besucher das Klinikgelände verlassen.

Außerhalb der Besuchszeiten sind nach vorheriger Anmeldung und Terminvereinbarung auch Angehörigengespräche und die Begleitung bei Aufklärungsgesprächen und/oder Behandlungen möglich.

Voraussetzungen

Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitenden müssen die Besucher bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die gelockerten Besuchsmöglichkeiten nutzen zu können. So ist die Einhaltung der derzeit notwendigen Schutzmaßnahmen (Tragen Mund-Nasen-Schutz und Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln) verpflichtend. Dies gilt sowohl in den Patientenzimmern und den Stationsbereichen als auch für den gesamten Innen- und Außenbereich des Geländes der Universitätsmedizin Mainz.



Besuchsverbot

Da weiterhin Maßnahmen zum Infektionsschutz dringend geboten sind, sind bestimmte Personengruppen von den Lockerungen ausgenommen. Ein Besuchsverbot gilt generell für Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind und/oder erkennbare Atemwegsinfektionen aufweisen, zur Einhaltung einer Quarantäne verpflichtet sind, die ungeschützten Kontakt zu SARS-CoV-2-Infizierten bzw. COVID-19-Erkrankten hatten sowie jene Menschen, die die Schutzmaßnahmen nicht einhalten bzw. deren Einhaltung nicht gewährleisten können.

Der Universitätsmedizin Mainz ist bewusst, dass auch eine wieder gelockerte Besuchsregelung den Beteiligten einiges abverlangt. Wir bitten jedoch um Verständnis, da sich derartige Maßnahmen hinsichtlich des Infektionsschutzes von Patienten und Mitarbeitenden als sehr erfolgreich erwiesen haben.