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Nachrichten Mainz | „Die Covid-19- Pandemie hat nicht zuletzt den Innenstädten stark zugesetzt. Auch an dieser Stelle wurden ungute Trends verschärft und beschleunigt“, bedauert der Vorsitzende der Mainzer FDP-Stadtratsfraktion, David Dietz.


Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte

„Es ist deshalb gut, dass Einzelhändlerinnen und -händler auch in Mainz ihre Onlinepräsenzen und digitalen Bestellmöglichkeiten ausgebaut haben. Wenn der aktuelle Lockdown sein Ende findet, wird die große Herausforderung sein, die Onlineaktivitäten mit den Läden vor Ort ideal zu verquicken, um die Innenstädte wieder zu beleben“, ist sich Dietz sicher.

Nach dem Einzelhandelsgipfel des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums hatte die freidemokratische Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt die konsentierten Maßnahmen vorgestellt. „Insbesondere die Möglichkeiten der Innenstadtaufwertung in den einzelnen Quartieren sind ein sehr guter Ansatz“, findet Dietz. „Die anstehende Novellierung des entsprechenden Gesetzes macht die Umsetzung endlich rechtssicher und praxistauglich.“

Das „Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte“ (LEAP) habe das Ziel, privates Kapital zur Aufwertung innerstädtischer Quartiere, der BID´s zu aktivieren. Die Einrichtung so genannter „Business Improvement Districts“ (BID´s, in Rheinland-Pfalz LEAP) soll das private Engagement von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, das Einkaufserlebnis und die Aufenthaltsqualität durch gemeinsame Aktionen, Veranstaltungen oder auch kleine bauliche Maßnahmen zu verbessern, ermöglichen.

„Die bisherigen Regelungen des LEAP, eingeführt durch die rot-grüne Vorgängerregierung waren leider in der Praxis nicht umsetzbar. Dass sich die Ampelfraktionen im Landtag nun auf den Weg gemacht haben, dies zu ändern, ist das richtige Signal“, betont Dietz.

Klare Trennung zwischen Gewerbe und Wohneigentum

Die Berücksichtigung beziehungsweise Nichtberücksichtigung von Wohneigentum sei bislang einer der großen Stolpersteine gewesen. Nur in Rheinland-Pfalz sei eine Regelung enthalten, wonach Wohneigentum generell aus der LEAP-Abgabe herausgerechnet werden müsse. Da eine klare Trennung zwischen Gewerbe und Wohneigentum nicht immer eindeutig ermittelt werden könne, könne ein LEAP bislang nicht rechtssicher eingeführt werden.

„Wenn der Landtag den Entwurf der Ampel annimmt, kann es in Mainz mit der Etablierung von LEAP´s los gehen“, freut sich Dietz darüber, dass die Landeshauptstadt eine von vier Modellkommunen zur Erprobung wird. Die Kreativität der Menschen in den Quartieren könne sich dann zeitnah und vor allem rechtssicher entfalten.