| Der Winter steht vor der Tür. Spätestens wenn es weiß wird, sollten in Mainz die Schneeschippen und das abstumpfende Streugut wieder bereitgestellt werden. Bei der Ankündigung von Schnee- und Glatteis ist der Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz stets bestens vorbereitet. Schon in den sehr frühen Morgenstunden erfolgt dann der Dienst, um zu räumen und zu streuen. Durch den Entsorgungsbetrieb werden Straßen und einige Radwege im Stadtgebiet von Schnee und Eis befreit.
Grundstückseigentümer sind in der Pflicht
Dazu zählen jedoch keine Bürgersteige und Fußwege, Ausnahmen bilden die Fußwege entlang städtischer Grundstücke. Doch jeder private Gründstückseigentümer hat dann entsprechend der gültigen Straßenreinigungssatzung selbst die Räum- und Streupflicht und muss für die Verkehrssicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger Sorge tragen.
Wann muss was geräumt werden?
Die gesamte Länge entlang des Anliegergrundstücks mit allen Straßenfronten, die an den öffentlichen Verkehrsraum grenzen, müssen geräumt und bestreut werden. Die zu räumende Fläche auf dem Gehweg sollte mindestens ein Streifen von 1,50 Meter Breite sein. Ist der Gehweg schmaler als 1,50 Meter, dann ist mindestens ein Streifen von 1,00 Meter zu räumen. In Straßen ohne Bürgersteig gilt, dass bei einer Straßenbreite ab 5,50 Meter ein Streifen von 1, 50 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze zu räumen ist. Bei Straßen, die enger als 5,50 Meter ausfallen, muss mindestens ein Streifen von 1,00 Meter vom Schnee befreit werden.
Schließen sich Parkplätze, Bankette, Pflanzgruppen oder ähnliche Einrichtungen an die Grundstücksgrenze an, ist auch hier ein Streifen von 1,50 Meter zu räumen. So muss auch der Zugang zu Fußgängerüberwegen oder Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, die vor einem Grundstück liegen, geräumt werden.
Witterungsbedingt muss auch mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden, je nach Schneefall, so dass die Sicherheit auf den Gehwegen gewährleistet ist. Schnee, der nachts gefallen ist, muss werktags bis 7:00 Uhr und sonn-und feiertags bis 8:00 Uhr geräumt sein. Die Räum- und Streupflicht gilt werktags von 7:00 bis 21:00 Uhr und sonn- und feiertags von 8:00 bis 20:00 Uhr.
Wichtig ist auch das richtige Streumittel
In Mainz ist, wie in vielen anderen Kommunen auch, das Streuen von auftauenden Mitteln beziehungsweise von Salzen verboten. Die Verwendung auf öffentlichen Wegen gilt als Ordnungswidrigkeit. Verwendet werden dürfen daher nur abstumpfende Streumittel wie beispielsweise Lava, Sand, Splitt oder Granulat. Diese Mittel verhindern wirkungsvoll ein Ausrutschen auf Schnee und Glatteis, ohne schädlich für die Umwelt zu sein und können in der Regel nach dem Aufkehren wieder verwendet werden.