Die Landeshauptstadt Mainz teilt heute mit: Mit der Gaststätte Viva Moguntia in der Mainzer Altstadt gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme auf Grund von massiven und dauerhaften Anwohnerbeschwerden und auf Grund von zahlreichen ordnungsbehördlichen Feststellungen, insbesondere Störungen der Nachtruhe und Verunreinigungen vor der Gaststätte. Bereits in den Jahren 2016 und 2018 wurde daher seitens der Stadtverwaltung Mainz versucht, eine gütliche und einvernehmliche Einigung mit dem Betreiber der Gaststätte herbeizuführen.
Es musste dann aber immer wieder festgestellt werden, dass sich der Betreiber nicht an die getroffenen Vereinbarungen hielt. So wurden vereinbarte Türsteherauflagen dauerhaft und wiederholt verletzt oder missachtet, es wurde zugelassen, dass entgegen der Absprachen Getränke mit auf die Straße genommen werden konnten und es mussten immer wieder massive Lärmbeschwerden dokumentiert werden.
Das Viva Moguntia ist die einzige Gaststätte in der Altstadt bei welcher in dieser hohen Anzahl qualifizierte Beschwerden seitens der Anwohnerschaft über Jahre hinweg eingegangen sind, weshalb zum Schutze der Anwohner ein Einschreiten notwendig war. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung Mainz bekanntermaßen Ende November 2018 einen Bescheid erlassen, in welchem die Gaststättenerlaubnis für das Viva Moguntia mit sofortiger Wirkung widerrufen wurde.
Hiergegen hat der Betreiber gerichtlichen Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Mainz gesucht. Das Verwaltungsgericht Mainz hatte den Bescheid insoweit abgeändert, dass die Gaststätte bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung geöffnet bleibt, die Öffnungszeiten des Viva Moguntia jedoch eingeschränkt wurden (sonntags bis donnerstags nur noch bis 23.00 Uhr; freitags und samstags bis 24.00 Uhr,) und dem Betreiber darüber hinaus nahegelegt wurde, einen professionellen Türsteherdienst zu beauftragen und auf die „Astra-Parties“ zu verzichten. Während des laufenden Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz ist der Betreiber sodann aus eigenen Stücken auf die Stadt Mainz zugekommen und hat mitgeteilt, dass er nunmehr bereit sei, die Gaststätte zum 30. Juni 2019 endgültig zu schließen, wenn er bis dahin wieder mit den ursprünglichen Öffnungszeiten (sonntags bis donnerstags bis 24.00 Uhr; freitags und samstags bis 2.00 Uhr,) bewirten könne.